KVK Hydra Klov

Lieferbedingungen

VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER KVK Hydra Klov A/S

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung von Maschinen und sonstigen mechanischen, elektronischen Geräten (NL 92), einschließlich der vorliegenden Änderungen und Hinzufügungen, gelten für sämtliche Angebote, Verkäufe, Lie-ferungen u. dgl. m. betreffend die Produkte („Produkte“), die die KVK Hydra Klov A/S, CVR-Eintragungsnummer 38 78 60 59 („Verkäufer“) dem Kunden („Käufer“) anbietet und verkauft, es sei denn, Anderes wurde mit dem Verkäufer im Voraus schriftlich vereinbart. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen („Bedingungen“) haben Vorrang vor den NL 92 und sind Bestandteil sämtlicher der vom Verkäufer abgeschlossenen Verträge. Sie gelten ungeachtet etwaiger zusätzlicher bzw. zuwiderlaufender, in Bestellungen oder anderweitiger Kommunikation des Käufers angeführten Bedingungen. Et-waige von diesen Bedingungen abweichende bzw. diese ergänzende Bestimmungen gelten nur in dem Maße, in dem der Verkäufer diese ausdrücklich und schriftlich akzeptiert hat.
Die dänische Fassung dieser Bedingungen hat bei Zweifeln betreffend ihre Auslegung vor Übersetzungen in andere Sprachen den Vorrang.
In diesen Bedingungen werden Verkäufer und Käufer gemeinsam als „Parteien“ bzw. jeweils für sich als „Partei“ be-zeichnet.
Ist der Einbau Bestandteil einer Lieferung seitens des Verkäufers, so gelten die NLM 94 mit den vorliegenden Änderungen und Hinzufügungen, soweit der Verkäufer dies in seinem Angebot bzw. seiner Auftragsbestätigung anführt.

2. Preise
Wenn keine anderslautenden, konkreten Vereinbarungen getroffen sind, verstehen sich sämtliche Preisangaben des Verkäufers in dänischen Kronen und zuzüglich Mehrwertsteuer, Fracht sowie sonstiger Abgaben und Steuern.
Treten bis zur Lieferung Preissteigerungen ein, darunter auch, jedoch nicht beschränkt auf, höhere Rohstoffpreise, ta-rifliche Arbeitsentgelte, Arbeitgeberbeiträge jeglicher Art, Steuern auf Waren, Zolltarife, Ein-/Ausfuhrabgaben sowie Er-höhungen des Wechselkurses der dänischen Krone oder sonstiger Faktoren außerhalb des Einflussbereichs des Verkäu-fers, so ist der Verkäufer in Bezug auf die vereinbarte Lieferung berechtigt, den Preis dem Kunden gegenüber entspre-chend anzuheben.

3. Aufträge und Angebote
Der Käufer erteilt dem Verkäufer Kaufaufträge. Sämtliche der vom Käufer erteilten Kaufaufträge müssen mindestens Angaben zu Produkttyp und -menge, Lieferort sowie dem bevorzugten Liefertermin enthalten. Vom Verkäufer etwa un-terbreitete Angebote sind innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum des Angebots durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer anzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist verfallen die Angebote automatisch.
Der Verkäufer ist berechtigt, Verträge von der Bedingung abhängig zu machen, dass der Käufer eine positive Bankaus-kunft, Bankgarantien oder entsprechende Sicherheiten betreffend Zahlung vorlegt.
Unter allen Umständen ist der Verkäufer erst mit seiner Auftragsbestätigung und/oder schriftlichen Vertragsannahme an den endgültigen Vertrag gebunden. Sämtliche Angaben betreffend Produktdaten, Preislisten, Lieferort und -termin u. dgl. m. sind nur in dem Maße verbindlich, in dem in der Auftragsbestätigung und/oder der Annahme ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird.
Möchte der Käufer nach Vertragsschluss Spezifikationen betreffend die Vereinbarung ändern, so erfordert dies in jedem Fall den Akzept durch den Verkäufer, wobei ein Vertragszusatz zu erstellen ist, aus dem die Änderungen gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung hervorgehen, darunter etwa die Änderung von Preisen, Lieferterminen u. a. m.

4. Zwischenverkauf
Bis zum Abschluss eines verbindlichen Vertrags zwischen den Parteien, siehe Ziffer 3 dieser Bedingungen, ist der Ver-käufer ohne Zustimmung des Käufers berechtigt, betreffend die dem Käufer angebotenen Lieferungen mit Dritten zu kontrahieren mit der Wirkung, dass das dem Käufer vom Verkäufer unterbreitete Angebot ohne weitere Kosten für den Verkäufer nichtig wird.

5. Stornierung von Aufträgen
Der Käufer kann einen abgeschlossenen Kaufvertrag nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Verkäufer und in jedem Fall gegen Zahlung der angefallenen Kosten und Verluste wie vom Verkäufer ermittelt stornieren.

6. Lieferung, Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt gemäß Auftragsbestätigung und dem von den Parteien vereinbarten Lieferplan.
Änderungen von Kaufaufträgen sind erst nach entsprechender schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer verbindlich. Der Käufer akzeptiert, dass Änderungen von Kaufaufträgen den Aufschub des Liefertermins zur Folge haben können. Für einen Aufschub, der in Änderungen des Kaufauftrags bzw. anderweitigen beim Käufer eintretenden Umständen begrün-det ist, übernimmt der Verkäufer keine Haftung.
Eine Lieferung bis zu vier Wochen nach vereinbartem Liefertermin gilt als rechtzeitige Lieferung. Allerdings hat der Verkäufer den Käufer über Änderungen des erwarteten Liefertermins zu informieren, sobald er Kenntnis von Umständen erlangt, welche eine Änderung des Liefertermins bewirken.
Wurde eine Lieferklausel vereinbart, so ist diese in Übereinstimmung mit Incoterms 2010 auszulegen.
Wurde keine spezifische Lieferklausel vereinbart, so erfolgt die Lieferung Ex Works (EXW) gemäß Incoterms 2010 an dem vom Verkäufer bezeichneten Ort.

7. Rückware
Unbenutzte, unbeschädigte Standardware wird ausschließlich nach entsprechender vorheriger Vereinbarung zurückge-nommen. Ebenso erfolgt die Rücknahme von Sonderanfertigungen nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Verkäufer.

8. Eigentumsvorbehalt/Urheberrecht
Verkaufte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist zur angemessenen Versicherung der gelieferten Produkte verpflichtet, darunter gegen Feuer, Diebstahl und Wasserschäden.
Der Käufer hat auf Veranlassung des Verkäufers dabei mitzuwirken, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Eigentumsrechte des Verkäufers an den Produkten zu ergreifen.
Der Gefahrenübergang nach Ziffer 6 bleibt vom Eigentumsvorbehalt unberührt.
Geistige Eigentumsrechte an verkauften Produkten gehen ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung auf den Käufer über. Der Verkäufer oder sein Software-Anbieter halten das volle Urheberrecht an der Software, die Bestandteil des Liefergegenstands ist.

9. Zahlung
Die Zahlung versteht sich netto Kasse bei Lieferung der Ware, siehe Ziffer 6, es sei denn, anderes wurde schriftlich vereinbart oder geht aus der Rechnung des Verkäufers hervor.
Ungeachtet der Zahlungsweise gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der fällige Betrag dem Konto des Verkäufers unwiderruflich gutgeschrieben ist.
Bei Aufschub der Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, ist dieser verpflichtet, dem Verkäufer Zahlung zu leisten, als wäre die Lieferung zum vereinbarten Termin erfolgt, es sei denn, anderes ist mit dem Verkäufer schriftlich vereinbart.
Ist der Käufer mit der Zahlung oder Leistung einer vereinbarten Sicherheit in Verzug, so ist der Verkäufer nach diesbe-züglicher schriftlicher Mitteilung an den Käufer berechtigt, die weitere Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten so lange zu unterlassen, bis der Käufer die Zahlung bzw. vereinbarte Sicherheit leistet.
Hat der Käufer den fälligen Betrag nach drei Monaten weiterhin nicht gezahlt, so ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Käufer vom Vertrag zurückzutreten, woraufhin der Verkäufer, über Verzugszinsen und Beitreibungskosten nach Maßgabe dieser Ziffer hinaus, für den ihm entstandenen Schaden Anspruch auf Schadensersatz hat. Der Schadensersatz kann die vereinbarte Kaufsumme nicht übersteigen.
Der Käufer ist nicht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen berechtigt, die der Verkäufer nicht schriftlich anerkannt hat. Auch steht dem Käufer aufgrund von Gegenforderungen jeglicher Art an keinem Teil der Kaufsumme ein Einbehaltungs-recht zu.
Wird bei Fälligkeit keine Zahlung geleistet, so laufen Verzugszinsen in Höhe von 2 Prozent pro angefangenen Monat auf, wie auch entstandene Beitreibungskosten zu erstatten sind.
Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung für eine oder mehrere Lieferungen nicht nach oder hat er anderweitig eine Verletzung der mit dem Verkäufer geschlossenen Verträge zu vertreten, so ist der Verkäufer berechtigt, jegliche weitere Lieferung auf den betreffenden Auftrag sowie auf sämtliche sonstigen Aufträge so lange zurückzuhalten, bis der Käufer Zahlung leistet. Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag mit dem Käufer zurückzutreten und jedweden Kaufauftrag zu stornieren bzw. zu unterbrechen, wodurch das gesamte Guthaben des Verkäufers sofort zur Zahlung fällig wird.
Der Verkäufer ist, ungeachtet Fälligkeit, jederzeit zur Aufrechnung jeglicher Forderungen des Käufers ihm gegenüber gegen jegliche seiner Forderungen dem Käufer gegenüber berechtigt.

10. Lieferzeit, Verspätung
Haben die Parteien anstelle eines spezifischen Liefertermins einen Lieferzeitraum angegeben, in welchem die Lieferung zu erfolgen hat, so gilt dieser Zeitraum als begonnen, sobald der Vertrag geschlossen und sämtliche vereinbarten, dem
Käufer obliegenden Vorbedingungen erfüllt sind, beispielsweise offizielle Formalitäten bzw. bei Vertragsschluss etwa zu leistende Zahlungen und Sicherheiten.
Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferzeit durch schriftliche Mitteilung an den Käufer um bis zu vier Wochen zu verlän-gern. Die Mitteilung des Verkäufers betreffend die Verlängerung der Lieferzeit ist innerhalb einer angemessenen Frist vor ursprünglich vereinbarter Lieferung und sofort nachdem die Unmöglichkeit der rechtzeitigen Lieferung für den Ver-käufer absehbar war, zu übermitteln.
Wenn der Verkäufer die Übermittlung einer solchen Mitteilung unterlässt, hat der Käufer Anspruch auf Erstattung jener ihm entstandenen Mehrkosten, die er vermieden hätte, hätte er eine solche Mitteilung erhalten.
Sofern die verzögerte Lieferung den in Ziffer 14 genannten Umständen bzw. einer Handlung oder Unterlassung des Käufers, darunter der Unterbrechung der Vertragserfüllung, oder jedweden sonstigen, vom Käufer zu vertretenden Um-ständen geschuldet ist, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferzeit um bis zu zehn Wochen zu verlängern. Das gilt unab-hängig davon, ob die Ursache für die Verzögerung vor oder nach dem vereinbarten Liefertermin eintritt. Kann die Liefe-rung nach den zehn Wochen weiterhin nicht erfolgen, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferzeit den Umständen ent-sprechend angemessen zu verlängern.
Eine antizipierte Nichteinhaltung berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag der Parteien.
Wenn der Verkäufer innerhalb von vier Wochen nach übermittelter schriftlicher Mitteilung an den Käufer wie vorstehend angeführt nicht liefert, kann der Käufer – sofern die Nichtlieferung nicht auf vom Käufer zu vertretende Umstände zu-rückzuführen ist und kein Fall von höherer Gewalt vorliegt, siehe Ziffer 14 – durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer hinsichtlich des von der Verzögerung betroffenen Teils des Produkts, den er aufgrund der Nichtlieferung des Verkäufers nicht wie von den Parteien vorgesehen in Gebrauch nehmen kann, vom Vertrag zurücktreten.
Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, so steht ihm für den ihm aus der verspäteten Lieferung durch den Verkäufer entstandenen Schaden Schadensersatz zu, wobei der Verkäufer jedoch ausschließlich für direkte Schäden haftet. Dem-nach haftet der Verkäufer unter keinen Umständen für Betriebsausfälle, Zeitverluste, entgangene Gewinne oder ander-weitige indirekte Verluste – mit dieser Auflistung wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Der gesamte, vom Verkäufer zu leistende Schadensersatz, vgl. vorstehend, kann in keinem Fall mehr als 15 Prozent von jenem Teil der vereinbarten Kaufsumme betragen, der auf den vom Vertragsrücktritt betroffenen Teil des Produkts entfällt.
Der Vertragsrücktritt mit begrenztem Schadensersatz ist das einzige Recht, das der Käufer infolge einer verspäteten Lieferung seitens des Verkäufers diesem gegenüber geltend machen kann. Sämtliche sonstigen Ansprüche gegen den Verkäufer aufgrund eines solchen Verzugs sind ausgeschlossen. Demzufolge ist es dem Käufer im Falle von Teillieferun-gen bzw. der Verzögerung einzelner Lieferungen nicht zusätzlich möglich, von früheren oder späteren Kaufaufträgen zurückzutreten.
Sofern für den Käufer absehbar ist, dass er die Lieferung des Produkts zum Liefertermin nicht wird annehmen können, hat er den Verkäufer unverzüglich schriftlich unter Angabe der diesbezüglichen Ursache vom Annahmeverzug in Kenntnis zu setzen und, soweit möglich, über den möglichen Zeitpunkt zu informieren, an dem er die Lieferung voraussichtlich wird annehmen können.
Nimmt der Käufer die Lieferung zum Liefertermin nicht an oder verspätet sich eine Lieferung aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, hat der Käufer dessen ungeachtet den bei Lieferung fällig werdenden Teil der Kaufsumme
zu zahlen, als wäre die Lieferung zum vereinbarten Termin erfolgt. Der Verkäufer hat für die Verwahrung des Produkts auf Rechnung und Gefahr des Käufers Sorge zu tragen. Auf entsprechende Aufforderung des Käufers hat der Verkäufer das Produkt zudem auf Rechnung des Käufers zu versichern.
Sofern die Nichtannahme der Lieferung den in Ziffer 14 genannten Umständen zuzuschreiben ist, kann der Verkäufer durch schriftliche Mitteilung verlangen, dass der Käufer die Lieferung innerhalb einer letzten angemessenen Nachfrist annimmt.
Unterlässt der Käufer – aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat – die Lieferannahme innerhalb der Nach-frist, so ist der Verkäufer durch schriftliche Mitteilung zum ganzen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall hat der Verkäufer Anspruch auf Ersatz des ihm durch die Nichteinhaltung des Käufers entstandenen Scha-dens, darunter auch, jedoch nicht beschränkt auf, Folgeschäden und indirekte Schäden.

11. Mängel und Reklamation
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Lieferung und spätestens im Zusammenhang mit dem ersten Test zu prüfen. Reklamationen betreffend Lieferungen haben unverzüglich und schriftlich zu erfolgen. Der Käufer kann sich nicht auf Mängel berufen, die er bei Inaugenscheinnahme wie oben dargelegt festgestellt hat bzw. hätte feststellen müssen und nicht schriftlich reklamiert hat. Der Verkäufer kann sich jederzeit darauf berufen, dass die verspätete Reklamation des Käufers nicht rechtzeitig erfolgt ist, und zwar auch dann, wenn er hinsichtlich der betreffenden Mängel mit dem Käufer bereits in Verhandlung stehen sollte.
Im Falle der berechtigten und rechtzeitigen Reklamation des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, den Mangel zu be-seitigen und zwar nach eigener Wahl durch (i) Ersatzlieferung, (ii) Nachbesserung, (iii) verhältnismäßige Minderung der Kaufsumme oder (iv) eine Kombination dieser Abhilfemaßnahmen. Sämtliche Ansprüche des Käufers aus dem Mangel sind hiernach vollständig und endgültig abgegolten. Beseitigt der Verkäufer den Mangel in Überstimmung mit dem Vor-stehenden innerhalb einer angemessenen Frist und spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Eingang der Rekla-mation des Käufers beim Verkäufer nicht, so kann der Käufer für die Mängelbeseitigung eine Nachfrist setzen, die min-destens eine Woche betragen muss. Beseitigt der Verkäufer den Mangel innerhalb dieser Nachfrist nicht, so ist der Käufer berechtigt, vom Kauf des betroffenen Produkts zurückzutreten und die Rückerstattung der geleisteten Kaufsumme zu verlangen. Über die vorstehend dargelegten Abhilfemaßnahmen hinaus kann der Käufer keine weiteren Ansprüche an-lässlich mangelhafter Lieferung geltend machen, und er kann demnach über den hinsichtlich der Kaufsumme des be-treffenden Produkts geleisteten Schadensersatz hinaus keinen Schadensersatz für etwaige weitere Schäden verlangen. Auch kann der Käufer wegen mangelhafter Lieferung nicht von früheren oder späteren Kaufaufträgen zurücktreten.
Die Mängelbeseitigung erfolgt nach Anweisung des Verkäufers durch den nächst gelegenen Händler. Die dem Käufer in diesem Zusammenhang etwa entstehenden Kosten sind für den Verkäufer nicht von Belang und ausschließlich vom Käufer zu zahlen.
Die Haftung des Verkäufers erstreckt sich allein auf innerhalb von zwölf Monaten nach Annahme des Produkts nachge-wiesene Mängel.

12. Produkthaftung
Der Käufer hat den Verkäufer in dem Maße schadlos zu halten, in dem der Verkäufer Dritten gegenüber für Schäden oder Verluste haftbar gemacht wird, für die der Verkäufer dem Käufer gegenüber nach Absatz zwei und drei dieser Ziffer nicht haftbar ist.
Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für nachstehende durch das Produkt (die Lieferung) verursachte Schäden:
• Schäden an Immobilien, Schiffen oder beweglichen Sachen, die entstehen, während sich das Produkt (die Lie-ferung) im Besitz des Käufers befindet
• Schäden an Produkten, die vom Käufer gefertigt oder die mit Produkten des Käufers verbunden sind sowie jene durch die Produkte des Käufers verursachten Schäden an Immobilien, Schiffen oder beweglichen Sachen, die auf die von diesem Vertrag umfassten Produkte zurückzuführen sind.
In keinem Fall haftet der Verkäufer für unter anderem, jedoch nicht beschränkt auf, Betriebsausfälle, entgangene Ge-winne und andere direkte und indirekte Schäden – wobei mit dieser Auflistung kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird – aufgrund der Produkte (Lieferung).
Die genannten Haftungsausschlüsse des Verkäufers gelten nicht, sofern dem Verkäufer hinsichtlich des betreffenden Schadens grob fahrlässige Pflichtverletzungen oder Fehler nachgewiesen werden können.
Ist der Verkäufer aufgrund einer fehlerhaften Lieferung (eines fehlerhaften Produkts) zu Schadensersatz verpflichtet, so kann der Schadensersatzbetrag den Rechnungswert, höchstens jedoch DKK 5.000.000, nicht übersteigen.
Der Verkäufer haftet nicht für Personenschäden des Käufers bzw. seiner Mitarbeiter oder Personenschäden Dritter, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Personenschaden auf grob fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Verkäufers zurückzuführen ist.
Sollten Dritte einer der Parteien gegenüber nach dieser Ziffer Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, so hat die Partei die andere Partei diesbezüglich sofort in Kenntnis zu setzen. Eine derartige Inkenntnissetzung befreit den Käufer nicht davon, erforderliche Maßnahmen zur Schadensabwehr oder -minderung zu ergreifen.
Verkäufer und Käufer sind gegenseitig verpflichtet, die Erhebung einer Klage gegen sie bei dem Gericht bzw. Schieds-gericht zu akzeptieren, welches für die Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die jeweilige Partei wegen eines angeblich durch ein fehlerhaftes Produkt (eine fehlerhafte Lieferung) verursachten Schadens oder Verlustes zuständig ist.
Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, ist die Haftung zwischen Käufer und Verkäufer untereinander jedoch stets von einem Schiedsgericht nach Ziffer 17 zu entscheiden.
Der Käufer kann gegenüber Personen, die vom Verkäufer beauftragt sind, sei es Mitglieder der Unternehmensführung, Angestellte, Arbeiter oder andere, keinen Anspruch auf Schadensersatz erheben, und verpflichtet sich diesen gegenüber zur Schadloshaltung, sollten den betreffenden Personen gegenüber derartige Schadensersatzansprüche seitens Dritter erhoben werden. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer gegen etwaige Ansprüche Dritter aus Produkthaftung schad-los zu halten, sofern sich diese Ansprüche auf gelieferte Produkte beziehen, für die der Verkäufer nach den vorstehenden Bestimmungen nicht haftbar ist.

13. Produktinformation und Beraterhaftung
Vom Verkäufer vor oder nach Vertragsschluss ausgehändigte Zeichnungen, Spezifikationen und dergleichen mehr ver-bleiben das Eigentum des Verkäufers und dürfen ohne schriftliche Vereinbarung nicht an Dritte weitergegeben und auch ansonsten nicht missbräuchlich genutzt werden. Alle in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Bildermaterial und Preislisten betreffend Gewicht, Abmessung, Kapazität, Preis, technische und anderweitige Daten gemachten Anga-ben sind als ungefähr und unverbindlich zu betrachten, und der Verkäufer kann für etwaige in diesem Material enthaltene
Fehler oder Falschauslegungen nicht zur Verantwortung gezogen werden. Solche Angaben sind nur in dem Maße ver-bindlich, in dem im Vertrag ein ausdrücklicher Hinweis auf diese enthalten ist. In jedem Fall werden Änderungen und dergleichen mehr von technischen Spezifikationen u. a. m. vorbehalten.
Eine darüber hinausgehende Haftung übernimmt der Verkäufer nur, wenn er einem Käufer gegenüber, der auf dem Gebiet nicht über die erforderliche Sachkenntnis verfügt, um die Frage der Eignung der Ware selbständig einschätzen zu können, gesonderte, schriftliche Beratung geleistet hat in Gestalt von Projektierung, Erstellung eigentlicher Berech-nungen oder Ausarbeitung von gesondert abgegebenen schriftlichen Erklärungen zur Nutzbarkeit des Verkauften für einen spezifisch angegebenen Zweck. Die Haftung des Verkäufers aus fehlerhafter Beratung beschränkt sich auf höchs-tens DKK 250.000. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Erklärungen, aus denen hervorgeht, dass sie auf einem Ermessen bzw. einer Einschätzung basieren.
13. Haftung für Sachschäden vor Lieferung (Produkthaftung)
Der Verkäufer ist nur dann für einen vor Lieferung der Produkte am Eigentum des Käufers entstehenden Schaden haft-bar, wenn nachweisbar ist, dass der Schaden in Verbindung mit der Lieferung der Produkte durch Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers oder Personen, für welche dieser verantwortlich ist, verursacht worden ist. Die Haftung des Verkäufers für unmittelbare Schäden am Eigentum des Käufers kann im keinem Fall DKK 500.000 übersteigen. Allerdings ist der Verkäufer nicht schadensersatzpflichtig für Schäden an Eigentum und/oder beweglichen Sachen des Käufers, die in den Geltungsbereich einer vom Käufer gezeichneten Versicherung bzw. einer gewöhnlichen Gebäude- und/oder Feuerversi-cherung fallen.
Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für Betriebsausfälle, Verdienstausfälle, Zeitverluste, entgangene Gewinne oder anderweitige indirekte Verluste – mit dieser Auflistung wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

14. Höhere Gewalt
Jede Partei ist zur Unterbrechung der Erfüllung ihrer Vertragspflichten in dem Maße berechtigt, in dem die Erfüllung aufgrund von höherer Gewalt verhindert oder unzumutbar ist, darunter auch, jedoch nicht beschränkt auf: Arbeitskonflikt und jeglicher sonstiger Umstand, auf den die Parteien keinen Einfluss haben, wie etwa Feuer, Krieg, umfangreiche mili-tärische Mobilmachung, Aufruhr, Requirierung, Beschlagnahmung, Embargo, Restriktionen bei der Nutzung von Treib-stoffen, Währungs- und Exporteinschränkungen, Epidemien, Naturkatastrophen, extreme Naturphänomene, Terrorhand-lungen sowie mangelhafte bzw. verspätete Lieferungen vonseiten Zulieferern, die den in dieser Ziffer genannten Um-ständen geschuldet sind. Diese Auflistung ist nicht als vollständige Auflistung anzusehen.
Die sich auf einen Umstand höherer Gewalt berufende Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich über den Eintritt und die Beendigung des Umstands zu informieren. Wenn eine Partei die Übermittlung einer solchen Mitteilung unterlässt, hat die andere Partei Anspruch auf Erstattung jener ihr entstehenden Mehrkosten, die sie vermieden hätte, hätte sie eine solche Mitteilung erhalten.
Hindert ein Umstand höherer Gewalt den Käufer an der Erfüllung seiner Pflichten, so hat er dem Verkäufer die Kosten zu erstatten, die diesem aus der Sicherung und dem Schutz des Produkts entstehen.
Jede Partei ist ungeachtet der Bestimmungen dieser Bedingungen im Übrigen zum Vertragsrücktritt durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei berechtigt, sofern die Erfüllung des Vertrags gemäß Ziffer 14 für die Dauer von über sechs Monaten unterbrochen wird.

15. Geistiges Eigentum
Sämtliche geistigen Eigentums- und sonstigen Schutzrechte an den vom Verkäufer im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags der Parteien entwickelten Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Marken, Copyrights sowie an dem vom Verkäufer dabei gewonnen Knowhow u. a. m. verbleiben stets das ausschließliche Eigentum des Verkäufers.
Mit der Lieferung der Produkte erfolgt keine Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum. Demzufolge behält der Verkäufer in Bezug auf das Produkt sämtliche geistigen Eigentums- und sonstigen Schutzrechte, darunter Patente, Ge-brauchs- und Geschmacksmuster, Marken, Copyrights, Knowhow u. a. m., und sämtliche vom Verkäufer in Bezug auf das Produkt erstellte Dokumentation bleibt das ausschließliche Eigentum des Verkäufers; der Käufer hat diese Rechte, ungeachtet ob diese eingetragen sind oder nicht, jederzeit zu respektieren. Der Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass der Verkäufer und/oder sein Software-Anbieter das volle Urheberrecht an der Software hält, sofern eine solche Software Bestandteil des Gelieferten ist. Dementsprechend hält auch der Käufer die geistigen Eigentums- und sonstigen Schutzrechte aufrecht, die er dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Lieferung der Produkte etwa bereitgestellt hat, darunter auch das Recht an etwaigen dem Verkäufer betreffend das Produkt zur Verfügung gestellten Zeichnungen und Spezifikationen u. a. m.

16. Übertragung von Rechten und Pflichten
Der Verkäufer kann ohne die Zustimmung des Käufers sämtliche Rechte und Pflichten aus mit dem Käufer geschlossenen Verträgen, darunter aus angenommenen Aufträgen, übertragen.
Der Käufer kann seine Rechte und Pflichten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht auf Dritte übertragen.
Ferner ist der Verkäufer zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag der Parteien durch schriftliche Mitteilung an den Käufer berechtigt – jedoch nicht verpflichtet – wenn beim Käufer, sofern dieser eine juristische Person ist, ein Beherrschungs-wechsel erfolgt. Unter Beherrschung ist Folgendes zu verstehen: (i) Verkauf oder anderweitige Übertragung von über 50 Prozent des Buchwerts (ermittelt auf der Grundlage einer einzelnen oder einer Reihe aufeinanderfolgender Übertra-gungen) der Vermögenswerte des Käufers, (ii) Verschmelzung oder ähnliche Umstrukturierung, (iii) Übertragung von mindestens 50 Prozent der Stimmrechte im Käuferunternehmen bzw. anderweitige Übertragung des beherrschenden Einflusses im Käuferunternehmen (basierend auf einer einzelnen oder einer Reihe aufeinanderfolgender Übertragungen), und (iv) jede sonstige Übertragung oder Reihe aufeinanderfolgender Übertragungen, die in wesentlichem Maße das gleiche Resultat zur Folge haben wie vorstehend unter (i)-(iii) dargelegt.

17. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Diese Bedingungen, der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag und eine jede diesbezügliche Streitigkeit bzw. Uneinigkeit unterliegen dänischem Recht mit Ausnahme der im dänischen Recht vorgesehenen Regeln zu internationalem Privatrecht und CISG.
Sollten sich Streitigkeiten zwischen den Parteien ergeben, so ist in jedem Fall eine einvernehmliche Beilegung durch loyale Verhandlungen, darunter Verhandlungen der Unternehmensleitungen der beiden Parteien, anzustreben.
Sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien, die durch die Verhandlungen der Parteien nicht beigelegt werden kön-nen, sind nach Wahl des Verkäufers entweder (i) im Schiedsverfahren vor dem Schiedsgericht nach den für die Einleitung
von Schiedsverfahren einschlägigen Vorschriften oder (ii) von den ordentlichen dänischen Gerichten mit dem Gericht Retten i Esbjerg als erster Instanz endgültig zu entscheiden.
Betreffend Schadensersatzforderungen wegen behaupteter Produkthaftung wird auf Ziffer 12 – Produkthaftung verwie-sen.

18. Änderung der Verkaufs- und Lieferbedingungen
In Dauerschuldverhältnissen ist der Verkäufer berechtigt, seine jeweils geltenden Verkaufs- und Lieferbedingungen unter Wahrung einer Frist von drei Monaten schriftlich zu ändern, wonach die neue Fassung gültig ist.

Everything for hoof care
Klovshoppen is a family-run company. The founder is Knud Iversen, who has 39 years of practical experience as a hoof trimmer.
All products are carefully selected and tested by Knud's customers, so we know that it works.
We focus on:
• Good quality
• Favorable prices
• Super customer service
• Advice on the correct use of our products.
2006 to 2008 studies of vetenarian medicine at the vetenarian university in Budapest
2008 to 2012 studies of vetenarian medicine at the vetenarian faculty oft the university of Leipzig
2013 and 2014 work as an vetenarian in Germany, Tierarztpraxis Mellinghausen,since october 2014 assistant in the bovine clinic, `Klinik für Klauentiere`, Veterniärmedizinische Fakultät der Universität Leipzig

recent research
disbudding and dehorning in calves

focus of work
curative buiatrics
lameness in cattle

Personal Data
Name Prof. Dr. vet. med. Alexander Starke Dip. ECBHM
Date of birth March 7, 1968
Education and Work Experience
Sept. 1990 - Jan. 1996 Study of Veterinary Medicine at the Faculty of Veterinary Medicine, University Leipzig
Jan. 1996 Graduation with State examination
Feb. 1996 - June 1996 Scientific Assistant at the Large Animal Clinic for Theriogenology and Ambulatory Services at the Faculty of Veterinary Medicine, University Leipzig
July 1996 - August 1997 Scholarship for Doctoral Studies at the Large Animal Clinic for Theriogenology and Ambulatory Services at the Faculty of Veterinary Medicine, University Leipzig
August 1997 Doctor´s degree, Dissertation Thesis: „Stimulation of Uterus Involution using Cloprostenol and Carbetoctin in Cattle early post partum“
7th of August 2003 Specialist Exam for Cattle Diseases
31st of January 2007 Diplomate of the European College of Bovine Health Management (ECBMH)
11th of October 2007 Two years course in Professional Teaching
31st of October 2007 Qualification in Veterinary Herd Management and Quality Assurance on Cattle Producers' Premises
2nd of August 2011 Habilitation Thesis: „Hepatosteatosis in dairy cows - Studies on non-invasive determination of hepatic fat content and hepatic blood flow and the effects of dexamethasone on these two variables in dairy cows.“, Venia legendi for „Cattle Medicine“ and Private Lecturer at the University of Veterinary Medicine, Hannover
Professional Career
Sept. 1997 - March 1998 Locum in farm Animal Practices
April 1998 – Dec. 2011 Scientific Assistant (Assistant Professor) at the Clinic for Cattle at the University of Veterinary Medicine Hannover
Sept. 2011 – Dec. 2011 Guest lecturer at the Ambulatory & Production Medicine Clinic, College of Veterinary Medicine, Cornell University, Ithaca, USA
Feb. 2012 Hospitant at the Veterinary Medical Teaching Hospital of the Kansas State University, Manhattan, Kansas, USA
April 2012 – March 2017 W3 Professor and leader of the Unit for Ruminants and Swine at the Faculty of Veterinary Medicine, University of Leipzig
Since 1st April 2017 Head of the Clinic for Ruminants and Swine at the Faculty of Veterinary Medicine, University of Leipzig
Academic Work and Teaching Experience outside the University
Since April 2009 Supervisor and Examiner for Claw Trimmers in the Free State of Saxony
Since September 2014 Member of the Examination Board for Cattle Specialists in the Free States of Saxony and Thuringia
Since June 2015 Member of the Scientific Council of the Middle European Buiatric Congress
Since December 2016 Member of the Innovation Advisory Committee of the AGRA
Since July 2017 Member of the Interessenverband Milcherzeuger e.V. (IVM)
Since November 2017 Head for the German Organization for Hoof Health (IKD)
Since June 2018 Member of the Wirtschafts- und Wissenschaftszentrums Brasilien – Deutschland e. V.
Since April 2019 Head of the Examination Committee for Claw Trimmers in the Free State of Saxony
DIGIDERM® brings a Claw Caring Concept for Dairy Cows which is Effective, Environment Friendly, Antibiotic -free and Easy to Use.
Various clinical trials, where the “Digiderm 3,2,1 method” is consistently used, clearly show an improvment of the claw health. The results confirm that using Digiderm in footbaths is more effective than formalin in prevention of digital dermatitis (DD).
The Digiderm® concept also includes the use of a series of practical products for the claw trimmer. These products (spray and gel) are all based on the Digiderm technology with means lowering the pH and adding chelated minerals in a way that creates antibiotic- free, effective and environment friendly products which can be used by the claw trimmer under safe working conditions.

Menno Holzhauer studied at Utrecht University where he graduated in 1984. He has practiced in the northern part of the country with the focus on cattle, but actually he practiced all species in the outdoor practice. During that time he already looked at different allergic reactions in cattle, mainly on feed components. In 1999 he started working at GD Animal Health in Deventer at the Ruminant Health Department with focus on Lameness on (Dairy) Cattle. At the start of his career at GD, he was more or less directly involved in serious Foot and Mouth Disease problems (clinical diagnostics mainly).
After the FMD crisis he could focus on claw health in Dutch dairy cows, resulting in a thesis in 2006, titled Epidemiological aspects of Different Claw Disorders in Dairy Cattle in The Netherlands. During that time he stetted up a Dutch Recording and Scoring system for claw trimmers in cooperation with DTC Oenkerk and the Dutch Hoof Trimmers Association. The objective was to give the farmer better insight in the effect of (his/her) herd management on claw health. Unfortunately this is not recognized by most farmers and > 80, do not make recording during regular claw trimming and that is one of the reasons we hardly make progress on lameness in dairy cows.
Menno has further worked on improvement of claw health by more than 20 publications on claw health in National and International Scientific Journals and by presentations at International Conferences. The most recent product of this is an evidence based bulk-milk test on biotin, manganese, zinc and Treponema to support dairy farmers in preventing claw disorders. Results of these will be presented at the conference.
Hobbies: cycling, hiking, gardening and meeting friends.
Contact info: m.holzhauer@gdanimalhealth.com
Mamoru wurde im Distrikt Fukushima Aizu auf einer Reisfarm geboren, wo er auch eine Landwirtschaftsschule besuchte.
Nach dem Abschluss der Landwirtschaftsschule zog er nach Hokkaido, wo er im Alter von 22 Jahren bei Masayuki Katayamas Klauenpflege in Hokkaido angestellt wurde.
Mamoru hat zweimal bei einem internationalen Wettbewerb die Meisterschaft gewonnen, was etwas ganz Besonderes ist, da es in der gesamten Geschichte des Wettbewerbs nur drei Klauenpfleger gibt, die dies geschafft haben.
Außerdem wurde er mit dem Preis des Ministers für Landwirtschaft, Forsten und Fischerei ausgezeichnet.

Andrea Fiedler graduated from the Ludwig-Maximilian University, Munich, in 1991.

While writing a thesis on hereditary lameness in Brown Swiss, she had three years of internships at the Departments of Internal Medicine and Surgery, followed by four years working for a farm animal practice. Andrea has been established veterinarian since 1998, focused on bovine hoof health and educating hoof trimmers, farmers and veterinarians on the subject of hoof diseases.

Andrea is a member of the examination board of the “Association of Certified Hoof Trimmers” (www.VgK-ev.de). She is also known for her research on hoof health and hoof care products.

Vilofoss ist ein weltweit führendes Unternehmen in den Bereichen Premix und Tierernährung sowie Tierschutz und Klauengesundheit.
Vilofoss arbeitet seit mehr als 90 Jahren mit Landwirten und deren Tierproduktionen zusammen. Das fundierte Wissen sowie gesammelten Erfahrungen basieren auf umfangreichen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Bereich Ernährung, Gesundheit und Wohlbefinden. Vilofoss strebt an, vertrauenswürdig, ehrgeizig und wertschöpfend zu sein. Weiter bietet es individuelle und einzigartige Konzepte sowohl für Premix als auch für Spezialitäten an. Das bedeutet, dass Vilofoss motoviert ist, der bevorzugte Geschäftspartner und Berater seiner zu Kunden sein. Vilofoss hilft Ihnen zu wachsen und sich zu entwickeln, indem neue Werte geschaffen werden.

Aaron fand im Jahr 2000 seinen Platz in der Milchindustrie, nachdem er vier Jahre in der United States Navy gedient hatte. Er arbeitete hier auf einem kleinen Milchviehbetrieb, wo er seine Leidenschaft für die Arbeit mit Kühen entdeckte.
Fasziniert von vielen Aspekten des Betriebes, interessierte er sich besonders für die Klauenpflege und beschloss 2004, sich als Klauenpfleger selbstständig zu machen. Seither arbeitet Aaron mit einem eigens entwickelten Klauenpflegestil, genannt „The Balance Method“.
2014 gründete Aaron die Midwestern Hoof Trimming School und wird seitdem als Berater für große Milchviehbetriebe weltweit angefragt. Aaron hat Hunderte von Klauenpflegern mit unterschiedlichen Fähigkeiten, vom Anfänger bis zum erfahrenen Profi, nach der Balance-Methode ausgebildet. Weiter spricht er auf Konferenzen und Universitäten weltweit und hat bereits Workshops in 7 verschiedenen Ländern veranstaltet. Aaron übt weiterhin seine Leidenschaft als aktiver Klauenpfleger aus und betreut mehrere lokale Top-Milchviehbetriebe in Wisconsin.
Aaron ist Ehemann, Vater von 6 Kindern und Großvater. Er genießt es, Zeit mit seiner Familie zu verbringen und an Outdoor-Aktivitäten wie Jagen, Camping und Angeln teilzunehmen. Zu seinen weiteren Leidenschaften zählen Holzbearbeitung.

Mail: midwesternhoofcare@gmail.com

Intracare verbessert die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren, Pflanzen und Verbrauchern. Unsere Innovationskraft schafft nachhaltiges Wachstum und finanzielle Erträge für Landwirte und Unternehmen. Das Intra Hoof & Skin Care Programm ist wissenschaftlich erwiesen, um Lahmheiten unter 5% zu erreichen und ist sicher für den Benutzer, das Tier und die Umwelt.
Sein praktisches Protokoll und seine Benutzerfreundlichkeit setzt einen frischen grünen Standard für Klauenpfleger und Milchviehhalter. Intracare ist das einzige Unternehmen mit nicht-antibiotischen Tierarzneimitteln, das digitale Dermatitis mit einem Gel oder Aerosolspray heilt. Zur vollständigen Herdenpflege wurden ergänzende Fußbad- und Sprayprodukte entwickelt.
Die Intra Hoof-Fit-Technologie enthält chelatisierte organische Mineralien und liefert eine feste Haftung. Die Produktion unter GMP-Pharma-Bedingungen garantiert eine gleichbleibend hohe Produktqualität.

Sophie wurde in Australien geboren und ausgebildet, mit einem Hintergrund in Landwirtschaft und Viehzucht. Sie lebt jetzt in Schweden und arbeitet seit 16 Jahren als Tierwissenschaftlerin für die Schwedische Landwirtschaftsuniversität (während dieser Zeit promovierte sie). Ihre Forschungsaktivitäten umfassten ein breites Spektrum von der Rinder- und Schweineindustrie finanzierten Projekten. Der Fokus hier: die für die Verbesserung des Wohlergehens von Nutztieren während der Handhabung, des Transports und der Schlachtung relevant sind, und ihre Verbindung zu einer verbesserten Produktqualität.
Auf ihren Erfahrungen in der Viehzucht basierend, gründete sie ein Unternehmen in Australien und Schweden, wo sie sowohl Beratungsdienste als auch praktische Workshops durchführt, um einen stressarmen Umgang mit Rindern, Schweinen und Schafen zu fördern.
Sie hat über 100 praktische Handhabungskurse in ganz Skandinavien durchgeführt, an denen sowohl Menschen als auch Vieh teilgenommen haben.

Sophie wurde in Australien geboren und ausgebildet, mit einem Hintergrund in Landwirtschaft und Viehzucht. Sie lebt jetzt in Schweden und arbeitet seit 16 Jahren als Tierwissenschaftlerin für die Schwedische Landwirtschaftsuniversität (während dieser Zeit promovierte sie). Ihre Forschungsaktivitäten umfassten ein breites Spektrum von der Rinder- und Schweineindustrie finanzierten Projekten. Der Fokus hier: die für die Verbesserung des Wohlergehens von Nutztieren während der Handhabung, des Transports und der Schlachtung relevant sind, und ihre Verbindung zu einer verbesserten Produktqualität.
Auf ihren Erfahrungen in der Viehzucht basierend, gründete sie ein Unternehmen in Australien und Schweden, wo sie sowohl Beratungsdienste als auch praktische Workshops durchführt, um einen stressarmen Umgang mit Rindern, Schweinen und Schafen zu fördern.
Sie hat über 100 praktische Handhabungskurse in ganz Skandinavien durchgeführt, an denen sowohl Menschen als auch Vieh teilgenommen haben.

Piet Kloosterman ist ein weltbekannter und angesehener niederländischer Klauenpfleger. Er ist auf einem Bauernhof in Friesland geboren und aufgewachsen und arbeitete von 1980 – 2017 als Ausbilder/Trainer in der Milchwirtschaft im praktischen Trainingszentrum (IPC/ PTC+/ DTC) in Oenkerk, Niederlande. 1988 wurde er Leiter der Klauenpflegeabteilung des Ausbildungszentrums, wo er in vielen Ländern der Welt die Klauenpflege ausbildete.
Das Hauptthema der Ausbildung ist die Klauenpflege nach der „Holländischen Methode“, die von Herrn E. Toussaint Raven von der Veterinärmedizinischen Fakultät von Utrecht entwickelt wurde. Die Methode wird vom Ausbildungszentrum Oenkerk an Agrarstudenten, Landwirte, Landarbeiter, Tierärzte und professionelle Klauenpfleger (Diplomkurs) nicht nur in den Niederlanden, sondern auch im Ausland angewendet und unterrichtet. Das Ausbildungszentrum Oenkerk ist eine internationale Hochschule für die praktische Ausbildung in Tierhaltung und Grünlandmanagement. Standort Oenkerk war die internationale Hochschule für Milchwirtschaft und Ausbildung von Ziegen, Schafen und Pferden.
Piet begann 1986 in Irland mit internationalen Klauenpflegekursen und ab 1987 regelmäßig in Großbritannien (Farmkey, später Genus). Er arbeitete die letzten 25 Jahre eng mit Embryonics in Großbritannien zusammen. Er war 17 Jahre lang Sekretär und Gründer der Dutch Hoof Trimmers Association und ist regelmäßiger Besucher der International Symposia of Lameness in Ruminants, der nordamerikanischen Kongresse der Hoof Trimmers Association und der jährlichen Treffen der NACFT (UK Huf Trimmers Association).

Hobbys: Eislaufen, Lesen, Wandern, Reisen

Contact information: mailpietkloosterman@gmail.com

Jessie studierte von 2017 - 2021 Veterinärmedizin an der Universität Utrecht mit den Schwerpunkten Nutztiere und öffentliche Gesundheit. Sie absolvierte ihr Master-Programm in Melbourne, Australien, wo sie ein dreimonatiges Forschungspraktikum zur Untersuchung der Prävalenz der digitalen Dermatitis bei Rindern in Victoria, Australien, absolvierte. Diese Arbeit wurde im Australian Veterinary Journal (10.1111/avj.12859) veröffentlicht. 2018 absolvierte sie ein Forschungspraktikum an der Universität Utrecht, um verschiedene Behandlungsansätze für digitale Dermatitis zu untersuchen. Diese Studie wird derzeit zur Veröffentlichung geprüft. Neben der Klauengesundheit untersuchte sie unabhängig die Prävalenz von Euterspaltendermatitis und die Wirkung einer Behandlung mit einem Kupfer- und Zinkchelatspray. Die Studienergebnisse werden auf dem KVK-Symposium präsentiert.
Derzeit arbeitet Jessie als Tierärztin für Wiederkäuer im Süden der Niederlande. Neben Kühen behandelt sie auch Schafe, Ziegen und Alpakas. Sie interessiert sich auch sehr für Pferde, hat 2 Sportpferde, die sie unter dem Sattel reitet (Dressur, Gelände und Jagd). Neben Pferden besitzt sie einen Hund namens Broome, einen liebenswerten Australian Shepherd.
Hobbys: Jessie liebt es, Zeit im Freien zu verbringen; Trailrunning, Mountainbiken und Rennradfahren.
 

Mail: jessiehesseling@live.nl

Kurt Bach ist Tierarzt bei Viking Denmark, wo er mit Entwicklung, Lehre und Beratung für eine bessere Klauengesundheit bei Milchkühen arbeitet. Kurt ist gelernter Landwirt und absolvierte 2008 eine Ausbildung zum Tierarzt, wo er eine Diplomarbeit über das Auffinden digitaler Dermatitis im Melkstand verfasste. Von 2013 bis 2018 war Kurt als Dozent und Doktorand an der Universität Kopenhagen tätig. Hier hat er sich vor allem mit Ultraschalluntersuchungen von Klauen und der Erforschung von Veränderungen der Klaue rund um das Kalben beschäftigt. Kurt hat die dänische Klauenpflegeprüfung bestanden und unterrichtet derzeit die dänische Klauenpflegeausbildung.
Viking Denmark ist Dänemarks größter Zuchtverband.