KVK Hydra Klov

Lieferbedingungen

Lieferbedingungen

VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER KVK Hydra Klov A/S
Geltend ab 1. Dezember 2021

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung von Maschinen und sonstigen mechanischen, elektronischen Geräten (NL 92), einschließlich der vorliegenden Änderungen und Hinzufügungen, gelten für sämtliche Angebote, Verkäufe, Lieferungen u. dgl. m. betreffend die Produkte („Produkte“), die die KVK Hydra Klov A/S, CVR-Eintragungsnummer 38 78 60 59 („Verkäufer“) dem Kunden („Käufer“) anbietet und verkauft, es sei denn, Anderes wurde mit dem Verkäufer im Voraus schriftlich vereinbart.

Ist der Einbau Bestandteil einer Lieferung seitens des Verkäufers, so gelten die NLM 94 mit den vorliegenden Änderungen und Hinzufügungen.

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen („Bedingungen“) haben Vorrang vor den NL 92 sowie den NLM 94 und sind Bestandteil sämtlicher der vom Verkäufer abgeschlossenen Verträge. Sie gelten ungeachtet etwaiger zusätzlicher bzw. zuwiderlaufender, in Bestellungen oder anderweitiger Kommunikation des Käufers angeführten Bedingungen. Etwaige von diesen Bedingungen abweichende bzw. diese ergänzenden Bestimmungen gelten nur in dem Maße, in dem der Verkäufer diese ausdrücklich und schriftlich akzeptiert hat.

Die dänische Fassung dieser Bedingungen hat bei Zweifeln betreffend ihre Auslegung vor Übersetzungen in andere Sprachen den Vorrang.

In diesen Bedingungen werden Verkäufer und Käufer gemeinsam als „Parteien“ bzw. jeweils für sich als „Partei“ bezeichnet.

2. Preise
Wenn keine anderslautenden, konkreten Vereinbarungen getroffen sind, verstehen sich sämtliche Preisangaben des Verkäufers in dänischen Kronen und zuzüglich Mehrwertsteuer, Fracht sowie sonstiger Abgaben und Steuern.

Treten bis zur Lieferung Preissteigerungen ein, darunter auch, jedoch nicht beschränkt auf, höhere Rohstoffpreise, tarifliche Arbeitsentgelte, Arbeitgeberbeiträge jeglicher Art, Steuern auf Waren, Zolltarife, Ein-/Ausfuhrabgaben sowie Erhöhungen des Wechselkurses der dänischen Krone oder sonstiger Faktoren außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers, so ist der Verkäufer in Bezug auf die vereinbarte Lieferung berechtigt, den Preis dem Kunden gegenüber entsprechend anzuheben.

3. Aufträge und Angebote
Der Käufer erteilt dem Verkäufer Kaufaufträge. Sämtliche der vom Käufer erteilten Kaufaufträge müssen mindestens Angaben zu Produkttyp und -menge, Lieferort sowie dem bevorzugten Liefertermin enthalten. Vom Verkäufer etwa unterbreitete Angebote sind innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Angebots durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer anzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist verfallen die Angebote automatisch.

Der Verkäufer ist berechtigt, Verträge von der Bedingung abhängig zu machen, dass der Käufer eine positive Bankauskunft, Bankgarantien oder entsprechende Sicherheiten betreffend Zahlung vorlegt.

Unter allen Umständen ist der Verkäufer erst mit seiner Auftragsbestätigung und/oder schriftlichen Vertragsannahme an den endgültigen Vertrag gebunden. Sämtliche Angaben betreffend Produktdaten, Preislisten, Lieferort und -termin u. dgl. m. sind nur in dem Maße verbindlich, in dem in der Auftragsbestätigung und/oder der Annahme ausdrücklich auf
diese Bezug genommen wird.

Möchte der Käufer nach Vertragsschluss Spezifikationen betreffend die Vereinbarung ändern, so erfordert dies in jedem Fall das Akzept durch den Verkäufer, wobei ein Vertragszusatz zu erstellen ist, aus dem die Änderungen gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung hervorgehen, darunter etwa die Änderung von Preisen, Lieferterminen u. a. m.

4. Zwischenverkauf
Bis zum Abschluss eines verbindlichen Vertrags zwischen den Parteien, siehe Ziffer 3 dieser Bedingungen, ist der Verkäufer ohne Zustimmung des Käufers berechtigt, betreffend die dem Käufer angebotenen Lieferungen mit Dritten zu kontrahieren mit der Wirkung, dass das dem Käufer vom Verkäufer unterbreitete Angebot ohne weitere Kosten für den Verkäufer nichtig wird.

5. Stornierung von Aufträgen
Der Käufer kann einen abgeschlossenen Kaufvertrag nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Verkäufer und in jedem Fall gegen Zahlung der angefallenen Kosten und Verluste wie vom Verkäufer ermittelt stornieren.

6. Lieferung, Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt gemäß Auftragsbestätigung und dem von den Parteien vereinbarten Lieferplan.

Änderungen von Kaufaufträgen sind erst nach entsprechender schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer verbindlich.
Der Käufer akzeptiert, dass Änderungen von Kaufaufträgen den Aufschub des Liefertermins zur Folge haben können. Für einen Aufschub, der in Änderungen des Kaufauftrags bzw. anderweitigen beim Käufer eintretenden Umständen begründet ist, übernimmt der Verkäufer keine Haftung.

Eine Lieferung bis zu vier Wochen nach vereinbartem Liefertermin gilt als rechtzeitige Lieferung. Allerdings hat der Verkäufer den Käufer über Änderungen des erwarteten Liefertermins zu informieren, sobald er Kenntnis von Umständen erlangt, welche eine Änderung des Liefertermins bewirken.

Wurde eine Lieferklausel vereinbart, so ist diese in Übereinstimmung mit Incoterms 2020 auszulegen.

Wurde keine spezifische Lieferklausel vereinbart, so erfolgt die Lieferung Ex Works (EXW) gemäß Incoterms 2020 an dem vom Verkäufer bezeichneten Ort.

7. Rückware
Unbenutzte, unbeschädigte Standardware wird ausschließlich nach entsprechender vorheriger Vereinbarung zurückgenommen. Ebenso erfolgt die Rücknahme von Sonderanfertigungen nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Verkäufer.

8. Eigentumsvorbehalt/Urheberrecht
Verkaufte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist zur angemessenen Versicherung der gelieferten Produkte verpflichtet, darunter gegen Feuer, Diebstahl und Wasserschäden.

Der Käufer hat auf Veranlassung des Verkäufers dabei mitzuwirken, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Eigentumsrechte des Verkäufers an den Produkten zu ergreifen.

Der Gefahrenübergang nach Ziffer 6 bleibt vom Eigentumsvorbehalt unberührt.

Geistige Eigentumsrechte an verkauften Produkten gehen ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung auf den Käufer über. Der Verkäufer oder sein Software-Anbieter halten das volle Urheberrecht an der Software, die Bestandteil des Liefergegenstands ist.

9. Zahlung
Die Zahlung versteht sich netto Kasse bei Lieferung, siehe Ziffer 6, es sei denn, anderes wurde schriftlich vereinbart oder geht aus der Rechnung des Verkäufers hervor.

Ungeachtet der Zahlungsweise gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der fällige Betrag dem Konto des Verkäufers unwiderruflich gutgeschrieben ist.

Bei Aufschub der Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, ist dieser verpflichtet, dem Verkäufer Zahlung zu leisten, als wäre die Lieferung zum vereinbarten Termin erfolgt, es sei denn, anderes ist mit dem Verkäufer schriftlich vereinbart.

Ist der Käufer mit der Zahlung oder Leistung einer vereinbarten Sicherheit in Verzug, so ist der Verkäufer nach diesbezüglicher schriftlicher Mitteilung an den Käufer berechtigt, die weitere Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten so lange zu unterlassen, bis der Käufer die Zahlung bzw. vereinbarte Sicherheit leistet.

Hat der Käufer den fälligen Betrag nach drei Monaten weiterhin nicht gezahlt, so ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Käufer vom Vertrag zurückzutreten, woraufhin der Verkäufer, über Verzugszinsen und Beitreibungskosten nach Maßgabe dieser Ziffer hinaus, für den ihm entstandenen Schaden Anspruch auf Schadensersatz hat. Der Schadensersatz kann die vereinbarte Kaufsumme nicht übersteigen.
Der Käufer ist nicht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen berechtigt, die der Verkäufer nicht schriftlich anerkannt hat.
Auch steht dem Käufer aufgrund von Gegenforderungen jeglicher Art an keinem Teil der Kaufsumme ein Einbehaltungsrecht zu.

Wird bei Fälligkeit keine Zahlung geleistet, so laufen Verzugszinsen in Höhe von 2 Prozent pro angefangenen Monat auf, wie auch der Verkäufer Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Beitreibungskosten hat.

Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung für eine oder mehrere Lieferungen nicht nach oder hat er anderweitig eine Verletzung der mit dem Verkäufer geschlossenen Verträge zu vertreten, so ist der Verkäufer berechtigt, jegliche weitere Lieferung auf den betreffenden Auftrag sowie auf sämtlichen sonstigen Aufträgen so lange zurückzuhalten, bis der Käufer Zahlung leistet. Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag mit dem Käufer zurückzutreten und jedweden Kaufauftrag zu stornieren bzw. zu unterbrechen, wodurch das gesamte Guthaben des Verkäufers sofort zur Zahlung fällig wird.

Der Verkäufer ist, ungeachtet Fälligkeit, jederzeit zur Aufrechnung jeglicher Forderungen des Käufers ihm gegenüber gegen jegliche seiner Forderungen dem Käufer gegenüber berechtigt.

10. Lieferzeit, Verspätung
Haben die Parteien anstelle eines spezifischen Liefertermins einen Lieferzeitraum angegeben, in welchem die Lieferung zu erfolgen hat, so gilt dieser Zeitraum als begonnen, sobald der Vertrag geschlossen und sämtliche vereinbarten, dem Käufer obliegenden Vorbedingungen erfüllt sind, beispielsweise offizielle Formalitäten bzw. bei Vertragsschluss etwa zu
leistende Zahlungen und Sicherheiten.

Sofern für den Verkäufer absehbar ist, dass er das Produkt nicht rechtzeitig wird liefern können, hat er den Käufer unverzüglich schriftlich unter Angabe der diesbezüglichen Ursache hiervon in Kenntnis zu setzen und, soweit möglich, über den möglichen Zeitpunkt zu informieren, an dem die Lieferung voraussichtlich wird erfolgen können.

Unterlässt der Verkäufer eine solche Benachrichtigung, so hat der Käufer Anspruch auf Ersatz jener Mehrkosten, die vermieden hätte, wäre ihm eine solche Benachrichtigung zugegangen.

Ist die Verspätung der Lieferung einem der unter Ziffer 15 genannten Umstände zuzuschreiben oder in Handlungen bzw. Unterlassungen des Käufers begründet, darunter in der Unterbrechung der Vertragserfüllung, oder einem jeglichen sonstigen Umstand, der auf den Käufer zurückzuführen ist, so ist der Verkäufer in einem in Anbetracht der gesamten
Umstände angemessenen Maße berechtigt, die Lieferfrist zu verlängern. Das gilt ungeachtet dessen, ob die Ursache für die Verspätung vor oder nach dem vereinbarten Liefertermin eintritt.

Eine antizipierte Nichteinhaltung berechtigt den Käufer nicht vom Vertrag der Parteien zurückzutreten.

Hat der Verkäufer das Produkt aus Gründen, die nicht vom Käufer nicht vertreten sind, nicht innerhalb von spätestens zwei Wochen nach vereinbartem Liefertermin geliefert und ist innerhalb einer angemessenen Frist von weiteren zwei Wochen keine Lieferung erfolgt, so hat der Käufer ab Ende dieser zweiwöchigen Frist Anspruch auf eine Vertragsstrafe, es sei denn, der Vertrag oder diese Bedingungen sehen etwas anderes vor.

Die Vertragsstrafe beträgt 0,5 Prozent der vereinbarten Kaufsumme für jede ganze Woche, während der die Verzögerung andauert. Die Vertragsstrafe kann höchstens 7,5 Prozent der vereinbarten Kaufsumme ausmachen.

Ist nur die Lieferung eines Teils des Produkts verspätet, so ist die Vertragsstrafe für jenen Teil der vereinbarten Kaufsumme zu ermitteln, der auf den Teil des Produkts entfällt, der aufgrund des Lieferverzugs nicht wie von den Parteien vorausgesetzt in Betrieb genommen werden kann.

Die Vertragsstrafe wird bei schriftlicher Zahlungsaufforderung des Käufers fällig, frühestens jedoch nach erfolgter vollständiger Lieferung bzw. bei Vertragsrücktritt.

Der Käufer verwirkt seinen Anspruch auf Vertragsstrafe, wenn er diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Zeitpunkt geltend gemacht hat, in dem die Lieferung hätte erfolgen sollen.

Ist der Lieferverzug derart beschaffen, dass der Käufer berechtigt ist, die höchste Vertragsstrafe wie vorstehend angeführt geltend zu machen, und wird das Produkt weiterhin nicht geliefert, so ist der Käufer berechtigt, Lieferung innerhalb einer letzten angemessenen Nachfrist zu verlangen, die nicht kürzer sein kann als eine Woche.

Liefert der Verkäufer innerhalb dieser letzten Nachfrist nicht, und ist diese Nichtlieferung nicht in vom Käufer zu vertretenden Umständen begründet, und liegt kein Fall von Höherer Gewalt vor, siehe Ziffer 15, so kann der Käufer durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer für jenen Teil des Produkts vom Vertrag zurücktreten, der von der Verspätung betroffen ist und den er aufgrund der Nichtlieferung seitens des Verkäufers nicht wie von den Parteien vorausgesetzt in Betrieb nehmen kann.

Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, so ist er für den Schaden, der ihm durch den Lieferverzug seitens des Verkäufers entstanden ist, zu Schadensersatz berechtigt, wobei der Verkäufer jedoch ausschließlich für direkte Schäden haftet. Der Verkäufer ist somit unter keinen Umständen schadensersatzpflichtig für Betriebsausfälle, Zeitverluste, Gewinnausfälle oder sonstige aufgrund des Verzugs entstandene indirekte Schäden; mit dieser Auflistung wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Allerdings kann die gesamte Schadensersatzhaftung des Verkäufers – einschließlich der zu leistenden Vertragsstrafe, siehe oben – in keinem Fall 15 Prozent jenes Teils der vereinbarten Kaufsumme betragen, der auf den Teil des Produkts entfällt, der Ursache für den Vertragsrücktritt ist.

Die Vertragsstrafe und das Recht auf Vertragsrücktritt mit begrenztem Schadensersatz sind die einzigen Rechte, die der Käufer infolge einer verspäteten Lieferung bzw. eines Lieferverzugs dem Verkäufer gegenüber geltend machen kann.
Sämtliche sonstigen Ansprüche gegen den Verkäufer aufgrund einer solchen Verspätung bzw. eines solchen Verzugs sind ausgeschlossen. Demzufolge ist es dem Käufer im Falle von Teillieferungen bzw. der Verspätung einzelner Lieferungen nicht zusätzlich möglich, von früheren oder späteren Kaufaufträgen zurückzutreten.

Sofern für den Käufer absehbar ist, dass er die Lieferung des Produkts zum Liefertermin nicht wird annehmen können, hat er den Verkäufer unverzüglich schriftlich unter Angabe der diesbezüglichen Ursache vom Annahmeverzug in Kenntnis zu setzen und, soweit möglich, über den möglichen Zeitpunkt zu informieren, an dem er die Lieferung voraussichtlich
wird annehmen können.

Nimmt der Käufer die Lieferung zum Liefertermin nicht an oder verspätet sich eine Lieferung aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so hat der Käufer dessen ungeachtet den bei Lieferung fällig werdenden Teil der Kaufsumme zu zahlen, als wäre die Lieferung zum vereinbarten Termin erfolgt. Der Verkäufer hat für die Verwahrung des Produkts auf Rechnung und Gefahr des Käufers Sorge zu tragen. Auf entsprechende Aufforderung des Käufers hat der Verkäufer das Produkt zudem auf Rechnung des Käufers zu versichern.

Sofern die Nichtannahme der Lieferung durch den Käufer nicht auf Umstände zurückzuführen ist, die in Ziffer 15 genannt sind, kann der Verkäufer durch schriftliche Mitteilung an den Käufer verlangen, dass der Käufer die Lieferung innerhalb einer letzten angemessenen Nachfrist annimmt.

Unterlässt der Käufer – aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat – die Lieferannahme innerhalb dieser Nachfrist, so ist der Verkäufer durch schriftliche Mitteilung zum ganzen oder teilweisen Vertragsrücktritt berechtigt. In diesem Fall hat der Verkäufer Anspruch auf Ersatz des ihm durch die Nichteinhaltung seitens des Käufers entstandenen Schadens, darunter auch, jedoch nicht beschränkt auf, Folgeschäden oder indirekte Schäden.

11. Mängel und Reklamation
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Lieferung und spätestens im Zusammenhang mit dem ersten Test zu prüfen. Reklamationen betreffend Lieferungen haben unverzüglich und schriftlich zu erfolgen. Der Käufer kann sich nicht auf Mängel berufen, die er bei Inaugenscheinnahme wie oben dargelegt festgestellt hat bzw. hätte feststellen müssen und nicht schriftlich reklamiert hat. Der Verkäufer kann sich jederzeit darauf berufen, dass die verspätete Reklamation des Käufers nicht rechtzeitig erfolgt ist, und zwar auch dann, wenn er hinsichtlich der betreffenden Mängel mit dem Käufer bereits in Verhandlung stehen sollte.

Im Falle der berechtigten und rechtzeitigen Reklamation des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, den Mangel zu beseitigen, und zwar nach eigener Wahl durch (i) Ersatzlieferung, (ii) Nachbesserung, (iii) verhältnismäßige Minderung der Kaufsumme oder (iv) eine Kombination dieser Abhilfemaßnahmen. Sämtliche Ansprüche des Käufers aus dem Mangel sind hiernach vollständig und endgültig abgegolten. Beseitigt der Verkäufer den Mangel in Überstimmung mit dem Vorstehenden innerhalb einer angemessenen Frist und spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Eingang der Reklamation des Käufers beim Verkäufer nicht, so kann der Käufer für die Mängelbeseitigung eine Nachfrist setzen, die mindestens eine Woche betragen muss. Beseitigt der Verkäufer den Mangel innerhalb dieser Nachfrist nicht, so ist der Käufer berechtigt, vom Kauf des betroffenen Produkts zurückzutreten und die Rückerstattung der geleisteten Kaufsumme zu verlangen.

Über die vorstehend dargelegten Abhilfemaßnahmen hinaus kann der Käufer keine weiteren Ansprüche anlässlich mangelhafter Lieferung geltend machen, und er kann demnach über den hinsichtlich der Kaufsumme des betreffenden Produkts geleisteten Schadensersatz hinaus keinen Schadensersatz für etwaige weitere Schäden verlangen. Auch kann der Käufer wegen mangelhafter Lieferung nicht von früheren oder späteren Kaufaufträgen zurücktreten.

Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Betriebsausfälle, Zeitverluste, Gewinnausfälle oder sonstige aufgrund von Mängeln entstehende indirekte Schäden; mit dieser Auflistung wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

Die Mängelbeseitigung erfolgt nach Anweisung des Verkäufers durch den nächstgelegenen Händler. Die dem Käufer in diesem Zusammenhang etwa entstehenden Kosten sind für den Verkäufer nicht von Belang und ausschließlich vom Käufer zu zahlen.

Die Haftung des Verkäufers erstreckt sich allein auf innerhalb von zwölf Monaten nach Lieferung des Produkts nachgewiesene Mängel.

12. Produkthaftung
Der Käufer hat den Verkäufer in dem Maße schadlos zu halten, in dem der Verkäufer Dritten gegenüber für Schäden oder Verluste haftbar gemacht wird, für die der Verkäufer dem Käufer gegenüber nach Absatz zwei und drei dieser Ziffer nicht haftbar ist.

Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für nachstehende durch das Produkt (die Lieferung) verursachte Schäden:
· Schäden an Immobilien, Schiffen oder beweglichen Sachen, die entstehen, während sich das Produkt (die Lieferung) im Besitz des Käufers befindet
· Schäden an Produkten, die vom Käufer gefertigt oder die mit Produkten des Käufers verbunden sind sowie jene durch die Produkte des Käufers verursachten Schäden an Immobilien, Schiffen oder beweglichen Sachen, die auf die von diesem Vertrag umfassten Produkte zurückzuführen sind.

In keinem Fall haftet der Verkäufer für unter anderem, jedoch nicht beschränkt auf, Betriebsausfälle, entgangene Gewinne und andere direkte und indirekte Verluste – wobei mit dieser Auflistung kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird aufgrund von Schäden, die von den Produkten (der Lieferung) verursacht sind.

Die genannten Haftungsausschlüsse des Verkäufers gelten nicht, sofern dem Verkäufer hinsichtlich des betreffenden Schadens grob fahrlässige Pflichtverletzungen oder Fehler nachgewiesen werden können.

Ist der Verkäufer für einen Schaden, welcher durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht wurde, zu Schadensersatz verpflichtet, so kann der Schadensersatzbetrag den Rechnungswert, höchstens jedoch DKK 5.000.000, nicht übersteigen.

Der Verkäufer haftet nicht für Personenschäden des Käufers bzw. seiner Mitarbeiter oder Personenschäden Dritter, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Personenschaden auf grob fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Verkäufers zurückzuführen ist.

Sollten Dritte einer der Parteien gegenüber nach dieser Ziffer Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, so hat die Partei die andere Partei diesbezüglich sofort in Kenntnis zu setzen. Eine derartige Inkenntnissetzung befreit den Käufer nicht davon, erforderliche Maßnahmen zur Schadensabwehr oder -minderung zu ergreifen.

Verkäufer und Käufer sind gegenseitig verpflichtet, die Erhebung einer Klage gegen sie bei dem Gericht bzw. Schiedsgericht zu akzeptieren, welches für die Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die jeweilige Partei wegen eines angeblich durch ein fehlerhaftes Produkt (eine fehlerhafte Lieferung) verursachten Schadens oder Verlustes
zuständig ist.

Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, ist die Haftung zwischen Käufer und Verkäufer untereinander jedoch stets von einem Schiedsgericht nach Ziffer 18 zu entscheiden.

Der Käufer kann gegenüber Personen, die vom Verkäufer beauftragt sind, sei es Mitglieder der Unternehmensführung, Angestellte, Arbeiter oder andere, keinen Anspruch auf Schadensersatz erheben, und verpflichtet sich diesen gegenüber zur Schadloshaltung, sollten den betreffenden Personen gegenüber derartige Schadensersatzansprüche seitens Dritter erhoben werden. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer gegen etwaige Ansprüche Dritter aus Produkthaftung schadlos zu halten, sofern sich diese Ansprüche auf gelieferte Produkte beziehen, für die der Verkäufer nach den vorstehenden Bestimmungen nicht haftbar ist.

13. Produktinformation und Beraterhaftung
Vom Verkäufer vor oder nach Vertragsschluss ausgehändigte Zeichnungen, Spezifikationen und dergleichen mehr verbleiben das Eigentum des Verkäufers und dürfen ohne schriftliche Vereinbarung nicht an Dritte weitergegeben und auch ansonsten nicht missbräuchlich genutzt werden. Alle in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Bildermaterial und Preislisten betreffend Gewicht, Abmessung, Kapazität, Preis, technische und anderweitige Daten gemachten Angaben sind als ungefähr und unverbindlich zu betrachten, und der Verkäufer kann für etwaige in diesem Material enthaltene Fehler oder Falschauslegungen nicht zur Verantwortung gezogen werden. Solche Angaben sind nur in dem Maße verbindlich, in dem im Vertrag ein ausdrücklicher Hinweis auf diese enthalten ist. In jedem Fall werden Änderungen und dergleichen mehr von technischen Spezifikationen u. a. m. vorbehalten.

14. Haftung für Sachschäden vor Lieferung
Der Verkäufer ist nur dann für einen vor Lieferung der Produkte am Eigentum des Käufers entstehenden Schaden haftbar, wenn nachweisbar ist, dass der Schaden durch Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers oder Personen, für welche dieser verantwortlich ist, verursacht worden ist. Die Haftung des Verkäufers für unmittelbare Schäden am Eigentum des Käufers kann im keinem Fall DKK 1.000.000 übersteigen. Allerdings ist der Verkäufer nicht schadensersatzpflichtig für Schäden an Eigentum und/oder beweglichen Sachen des Käufers, die in den Geltungsbereich einer vom Käufer gezeichneten Versicherung bzw. einer gewöhnlichen Gebäude- und/oder Feuerversicherung fallen.

Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für Betriebsausfälle, Verdienstausfälle, Zeitverluste, entgangene Gewinne oder anderweitige durch solche Schäden verursachte indirekte Verluste – mit dieser Auflistung wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

15. Höhere Gewalt
Jede Partei ist zur Unterbrechung der Erfüllung ihrer Vertragspflichten in dem Maße berechtigt, in dem die Erfüllung aufgrund von höherer Gewalt verhindert oder unzumutbar ist, darunter auch, jedoch nicht beschränkt auf: Arbeitskonflikt und jeglicher sonstiger Umstand, auf den die Parteien keinen Einfluss haben, wie etwa Feuer, Krieg, umfangreiche militärische Mobilmachung, Aufruhr, Requirierung, Beschlagnahmung, Embargo, Restriktionen bei der Nutzung von Treibstoffen, Währungs- und Exporteinschränkungen, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, extreme
Naturphänomene, Terrorhandlungen sowie mangelhafte bzw. verspätete Lieferungen vonseiten Zulieferern, die den in dieser Ziffer genannten Um- ständen geschuldet sind. Diese Auflistung ist nicht als vollständige Auflistung anzusehen.

Die sich auf einen Umstand höherer Gewalt berufende Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich über den Eintritt und die voraussichtliche Beendigung des Umstands zu informieren. Wenn eine Partei die Übermittlung einer solchen Mitteilung unterlässt, hat die andere Partei Anspruch auf Erstattung jener ihr entstehenden Mehrkosten, die sie
vermieden hätte, hätte sie eine solche Mitteilung erhalten.

Hindert ein Umstand höherer Gewalt den Käufer an der Erfüllung seiner Pflichten, so hat er dem Verkäufer die Kosten zu erstatten, die diesem aus der Sicherung und dem Schutz des Produkts entstehen.

Jede Partei ist ungeachtet der Bestimmungen dieser Bedingungen im Übrigen zum Vertragsrücktritt durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei berechtigt, sofern die Erfüllung des Vertrags gemäß Ziffer 15 für die Dauer von über sechs Monaten unterbrochen wird.

16. Geistiges Eigentum
Sämtliche geistigen Eigentums- und sonstigen Schutzrechte an den vom Verkäufer im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags der Parteien entwickelten Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Marken, Copyrights sowie an dem vom Verkäufer dabei gewonnen Knowhow u. a. m. verbleiben stets das ausschließliche Eigentum des Verkäufers.

Mit der Lieferung der Produkte erfolgt keine Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum. Demzufolge behält der Verkäufer in Bezug auf das Produkt sämtliche geistigen Eigentums- und sonstigen Schutzrechte, darunter Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Marken, Copyrights, Knowhow u. a. m., und sämtliche vom Verkäufer in Bezug auf das Produkt erstellte Dokumentation bleibt das ausschließliche Eigentum des Verkäufers; der Käufer hat diese Rechte, ungeachtet ob diese eingetragen sind oder nicht, jederzeit zu respektieren. Der Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass der Verkäufer und/oder sein Software-Anbieter das volle Urheberrecht an der Software hält, sofern eine solche Software Bestandteil des Gelieferten ist. Dementsprechend hält auch der Käufer die geistigen Eigentums- und sonstigen Schutzrechte aufrecht, die er dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Lieferung der Produkte etwa bereitgestellt hat, darunter auch das Recht an etwaigen dem Verkäufer betreffend das Produkt zur Verfügung gestellten Zeichnungen und Spezifikationen u. a. m.

17. Übertragung von Rechten und Pflichten
Der Verkäufer kann ohne die Zustimmung des Käufers sämtliche Rechte und Pflichten aus mit dem Käufer geschlossenen Verträgen, darunter aus angenommenen Aufträgen, übertragen.

Der Käufer kann seine Rechte und Pflichten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht auf Dritte übertragen.

Ferner ist der Verkäufer zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag der Parteien durch schriftliche Mitteilung an den Käufer berechtigt – jedoch nicht verpflichtet – wenn beim Käufer, sofern dieser eine juristische Person ist, ein Beherrschungswechsel erfolgt. Unter Beherrschung ist Folgendes zu verstehen: (i) Verkauf oder anderweitige Übertragung von über 50 Prozent des Buchwerts (ermittelt auf der Grundlage einer einzelnen oder einer Reihe aufeinanderfolgender Übertragungen) der Vermögenswerte des Käufers, (ii) Verschmelzung oder ähnliche Umstrukturierung, (iii) Übertragung von mindestens 50 Prozent der Stimmrechte im Käuferunternehmen bzw. anderweitige Übertragung des beherrschenden Einflusses im Käuferunternehmen (basierend auf einer einzelnen oder
einer Reihe aufeinanderfolgender Übertragungen), und (iv) jede sonstige Übertragung oder Reihe aufeinanderfolgender Übertragungen, die in wesentlichem Maße das gleiche Resultat zur Folge haben wie vorstehend unter (i)-(iii) dargelegt.

18. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Diese Bedingungen, der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag und eine jede diesbezügliche Streitigkeit bzw. Uneinigkeit unterliegen dänischem Recht mit Ausnahme der im dänischen Recht vorgesehenen Regeln zu internationalem Privatrecht und CISG.

Sollten sich Streitigkeiten zwischen den Parteien ergeben, so ist in jedem Fall eine einvernehmliche Beilegung durch loyale Verhandlungen, darunter Verhandlungen der Unternehmensleitungen der beiden Parteien, anzustreben.

Sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien, die durch die Verhandlungen der Parteien nicht beigelegt werden können, sind nach Wahl des Verkäufers entweder (i) im Schiedsverfahren vor dem Schiedsgericht nach den für die Einleitung von Schiedsverfahren einschlägigen Vorschriften oder (ii) von den ordentlichen dänischen Gerichten mit dem Gericht Retten i Esbjerg als erster Instanz endgültig zu entscheiden.
Betreffend Schadensersatzforderungen wegen behaupteter Produkthaftung wird auf Ziffer 12 – Produkthaftung verwiesen.

19. Änderung der Verkaufs- und Lieferbedingungen
In Dauerschuldverhältnissen ist der Verkäufer berechtigt, seine jeweils geltenden Verkaufs- und Lieferbedingungen unter
Wahrung einer Frist von drei Monaten schriftlich zu ändern, wonach die neue Fassung gültig ist.

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20. Besondere Bedingungen für über den Webshop verkaufte Konferenzdienstleistungen

20.1 Klare Informationen
Vor dem Kauf erhält der Kunde umfassende Informationen über Inhalt, Termin, Ort (physisch oder online), Preis und Dauer der Konferenz.

20.2 Zahlung und Zahlungsmethoden
Die Zahlung erfolgt online bei der Anmeldung. Folgende Zahlungsmittel werden akzeptiert: Visa, Mastercard und Dankort. Der Kunde erhält unmittelbar nach erfolgreicher Zahlung eine Bestätigung.

20.3 Zeitpunkt der Abbuchung
Die Abbuchung vom Konto des Karteninhabers erfolgt bei abgeschlossener Anmeldung, sofern auf der jeweiligen Anmeldeseite nichts anderes angegeben ist.

20.4 Stornierung und Nichterscheinen
Stornierungen müssen schriftlich an kvk@kvk.dk erfolgen. Bei Stornierung mehr als 14 Tage vor der Konferenz wird der gesamte Betrag zurückerstattet. Bei Stornierung weniger als 14 Tage vor der Konferenz oder bei Nichterscheinen wird der volle Preis berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Verantwortung des Verkäufers für etwaige Rückerstattungen ergibt sich aus der Bestätigung.

20.5 Widerrufsrecht
Konferenzen, die an einem festen Datum stattfinden, sind gemäß der Verbraucherrechterichtlinie (Artikel 16 Buchstabe l) vom Widerrufsrecht ausgenommen. Mit der Anmeldung erklärt sich der Kunde mit dem Wegfall des Widerrufsrechts einverstanden.

20.6 Beschwerdeverfahren
Beschwerden bezüglich der Konferenzdienstleistung sind schriftlich an kvk@kvk.dk zu richten. Beschwerden werden so schnell wie möglich bearbeitet. Kann keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, wird auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU verwiesen: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

20.7 Missbrauch von Zahlungskarten
Bei Verdacht auf Missbrauch von Zahlungskarten behalten wir uns das Recht vor, Transaktionen abzulehnen oder zu stornieren. Alle Verdachtsfälle von Kartenmissbrauch werden der Polizei gemeldet. Im Falle unbefugter Kartennutzung sollte der Karteninhaber unverzüglich seine Kartenausgabestelle kontaktieren.
Wir verwenden sichere Zahlungssysteme und befolgen die geltenden Vorschriften für sichere Kartenzahlungen.

I am a hoof trimmer from the Orkney Isles, Scotland. I have been trimming for 3 years covering mainland Orkney, the outer isles and Caithness on the Scottish Mainland. My interest in hoof trimming came from working as a dairy herdswoman on a local farm. After travelling to Cheshire and completing a professional hoof trimming course I came home and Herd Care Orkney was set up. Every day is a learning curve and I can’t wait to gain more knowledge at the IHTC 2025!.
Ms. Vibeke Fladkjær Nielsen is a danish specialist in motivation and change management. She has a degree in Agricultural Science, Cand. Agro. (The Royal Veterinary and Agricultural University Denmark), and a Master in Psychology from Aalborg University.
Vibeke is passionate about the management area and works in managing and optimizing the production plans. Vibeke is highly skilled in change management, motivation and the psychology processes when working with people and herd employees.Key qualifications
• Motivation of employees and change management.
• Increasing the efficiency of work processes within the primary production and other areas related to the organization.
• Developing and implementing practical management – with a big knowhow to the psychology processes when working with people and herd employees.
Tecnoplastica Perletti srl was founded in 1994 in Casazza by its founder, Mr. Ermanno Perletti.
The company specializes in technical injection molding for third parties and in 2020 launched its own catalog of products for the bovine and equine sectors.
The company currently offers the world's most comprehensive range of polyurethane blocks for hoof trimmers.
The company's latest innovation is a revolutionary polyurethane horseshoe without a metal core, offering the best value for money on the European market today.
Samples of the new horseshoe will also be on display at the company's stand for this special occasion.
Takashi Murakami
March 2002: Graduated from Nippon Veterinary and Animal Science University
April 2002 – September 2016: Worked at Nemuro District Agricultural Mutual Aid Association
October 2016 – March 2022: Worked at Kawada Veterinary Clinic
April 2022 – Present: Lecturer, Rakuno Gakuen University
Jose Borkert DVM, MSc
Dairy farmer, Member of the Chilean Society of Buiatrics and Secretary of the Latin American Association of Buiatrics.
Member of the Animal Welfare Committee of the Chilean Dairy Consortium.
Member of the Hoof Trimmers Association INC., USA.
Instructor for Agrocapacita Ltda., Adolfo Matthei Agricultural Training Foundation, and the Southern Dairy Training Center SPA.
Professor at the University of Santo Tomas, the Catholic University of Temuco, the University of San Sebastián, the Universidad Mayor, and the Austral University of Chile.
Was ist KLAUE?
• KLAUE ist eine Softwarelösung speziell für Klauenpfleger, die eine effiziente Dokumentation, Analyse und Abrechnung ihrer Dienstleistungen ermöglicht – direkt beim Kunden im Stall. Damit steigern Sie die Gesundheit Ihrer Tiere und reduzieren Behandlungsaufwand und Kosten.
• Über 15 Jahre Erfahrung in der Klauenpflege und mehr als 450 Nutzer (professionelle Klauenpfleger und Tierärzte) sprechen für sich.Funktionen und Module von KLAUE
Basisfunktionen
• Datenerfassung am Klauenstand über einen Touchscreen-PC – auch mit Handschuhen bedienbar. Eingaben erfolgen offline und direkt unter Stallbedingungen.
• Automatische Wiedervorstelllisten, damit kein Termin vergessen wird.
• Import- & Export-Schnittstellen: HI Tier, MLP-Daten, HERDEplus (inkl. HERDEcloud), ADIS etc. erleichtern nahtlose Datensynchronisation und Datenaustausch.
Erweiterungsmodule
• KLAUE Zentrale: Synchronisation mehrerer KLAUE-Installationen im Betrieb – ideal bei mehreren mobilen Geräten oder Klauenpflegeteams.
• KLAUE Analyse: Erweiterte Analysen wie Pflegehistorie, Diagnosegruppen, Zeitanalyse, Ursachenanalyse, Quartals-Diagnosen usw.
• KLAUE Auswertungen: Erstellung statistischer Berichte (Artikelstatistik, Pflegestatus, Therapiestatus) und individuelle Auswertungen für interne oder externe Zwecke.
• KLAUE Scoring: Erfassung von Tier Scoring Daten wie BCS, Locomotion-Score, Pen Walk, Tierhygiene etc. inklusive Foto Dokumentation einzelner Tiere über Smartphone/Kamera (KLAUEassist).
Schnittstellen & Zusatzfunktionen
• ICAR-Diagnoseschlüssel als Standard in der Dokumentation (DLG-Tiergesundheitsschlüssel integriert).
• Integration modernster Technologien: Unterstützung für elektronische Waagen, Tiererkennungssysteme, Datenbrillen für mobile Datenerfassung.✅ Ideal für Klauenpfleger – so profitieren Sie:
• Minimierter Dokumentationsaufwand, automatisierte Wiedervorstellung & direkte Abrechnungshilfen beim Kundenbesuch.
• Effizientes Herdendatenmanagement: Import aus gängigen Quellen und direkte Übergabe an HERDEplus für landwirtschaftliche Kunden.
• Umfangreiche Analysen und Auswertungen, die helfen, gesundheitliche Trends im Bestand zu erkennen und gezielt zu handeln.📋 Übersicht: Was KLAUE bietet
Bereich Modul / Funktion
Basis-Software Mobile Datenerfassung am Klauenstand
Import-/Export-Schnittstellen HERDEplus, HI Tier, MLP, ADIS
Zentrale Verwaltung KLAUE Zentrale (mehrere Installationen synchronisieren)
Scoring & Diagnosen BCS, Locomotion, Pen-Walk, Fotos, ICAR-Schlüssel
Analyse & Auswertungen Diagnosestatistiken, Zeitanalysen, Quartalsberichte
Technik-Integration Waagen, Tiererkennung

Fazit
KLAUE ist nicht nur eine Software – es ist Ihre komplette Dienstleistungslösung für moderne Klauenpflege-Profis. Mit reichhaltigen Modulen und smarten Schnittstellen unterstützt KLAUE jeden Schritt: von der Aufnahme über die Auswertung bis zur Abrechnung und Herdendatenverwaltung.
Wenn Sie mehr zu einzelnen Modulen oder optionalem Zubehör (z. B. Hardware) wissen möchten oder eine Demo suchen, helfe ich Ihnen gerne weiter!

Bohning Block stellt hochwertige Klauenklötze her, die Zeit und Geld sparen.
Unsere Klötze werden streng auf Festigkeit und Haltbarkeit geprüft und sind so konstruiert, dass sie die besten auf dem Markt sind.
Erhältlich in biologisch abbaubaren oder Kunststoffmaterialien und in verschiedenen Größen bietet Bohning den passenden Klotz für jede Klauenpflege-Situation.
Joe Kirby grew up on a family dairy farm and started hoof trimming at just 18. He now runs Kirby Cattle Services, a successful and growing business based in Cheshire, covering Shropshire, Wales, and beyond. With many years of experience—including multiple trips to America to attend advanced training courses—Joe has built a reputation for excellence in hoof care and cattle handling.
In addition to trimming, Joe operates one of the first dedicated concrete grooving and resurfacing services for farms across the UK and Europe. His hands-on expertise helps farmers improve cattle welfare, safety, and performance through enhanced flooring and hoof care.
Joe holds a Level 4 qualification in cattle hoof care and is an instructor for the CHCSB Level 4 Professional Hoof Trimming Course. He is committed to helping the next generation of trimmers develop their skills and raise standards across the industry.

Huw Dyer AWCF is a Farrier of over 50 years. Huw takes great pride in his work and knows that keeping your tools in the best condition ensures great end results. As a busy farrier, he developed the Complete Tool Maintenance Kit, which offers a fast and efficient way to maintain his Hoof Knives, Nippers and more. Huw is looking forward to showcasing his product with Cattle Trimmers so they too can have sharp knives with no hassle. The Complete Tool Maintenance Kit has been so popular with Farriers it is recognised and sold worldwide.
Evgenij Telezhenko is a researcher at the Unit of Animal Environment and Building Function, Department of Biosystems and Technology, Swedish University of Agricultural Sciences. Evgenij received his PhD in Animal Science at the Swedish University of Agricultural Sciences Swedish in 2007 and provided an important contribution to the field by investigating effects of different flooring systems on gait, behaviour, foot health and biomechanics in dairy cattle. He then held a position as a postdoctoral researcher at the Animal Welfare Program (University of British Columbia, Canada). Next, he worked in the dairy industry and then returned to academia in 2017 with new ideas and experience. He is currently working on research projects that explore various aspects of hoof health in dairy cattle focusing on various flooring systems and different hoof trimming techniques.
Professional hoof trimmer based in the UK, dedicated to elevating standards in hoof care. My interest in bovine hoof health began while working on my parents' farm. After participating in several herdsman courses, I decided to pursue the Dutch diploma program, which marked the beginning of my decade-long journey in hoof trimming. Eager to expand my knowledge further, I later completed the Level 4 course through the CHCSB.
NT3D-GROUP SrlU
NT3D-GROUP SrlU (trademark Cowboy.care) is a producer of glue, special mixer, trimming discs and other accessories for professional Hoof trimmer. Our products are tested from several years on the field with the top quality in the market. Large range of glues, knives, trimming discs, tapes tested worldwide!

Frida Åkerström, DVM, PhD Candidate
Veterinary Specialist in Claw Health | R&D Manager, Växa Sweden
Frida Åkerström is a Swedish veterinarian with extensive experience in ruminant health, particularly claw health in dairy cattle. She earned her veterinary degree from the Swedish University of Agricultural Sciences (SLU) in Uppsala in 2008 and is currently pursuing a PhD at SLU Alnarp, focusing on developing modern, technology-adapted standards for cattle claw care.
Frida has worked across Sweden as a practicing veterinarian with cattle, sheep, pigs, and horses, and since 2017, she has served as Research and Development Manager in Animal Health at Växa Sweden, with a special focus on claw health. Her expertise bridges clinical practice, scientific research, and applied innovation in hoof care.
She is the author and co-author of numerous peer-reviewed articles and conference papers on claw health, lameness prevention, and hoof trimming practices, and is a regular contributor to both scientific and agricultural publications. Her work has been featured at leading international conferences on lameness in ruminants.

Dr. med. vet. Christoph K. W. Mülling, Professor of Veterinary Anatomy, Specialist in Veterinary Anatomy
Dr. Christoph Mülling is a veterinarian and clinical anatomist with a passion for hands-on teaching and research in functional anatomy. After five years in veterinary practice, he has dedicated his professional career to university teaching and research. He has collaborated nationally and internationally with scientists, veterinarians, students, farriers, hoof trimmers, and other professionals. Dr. Mülling is University Professor of Veterinary Anatomy at the Faculty of Veterinary Medicine, University of Leipzig, since 2010. He was associate dean in 2013-16 and dean of studies in 2016-19. 2007-2010 he was Professor of Clinical Anatomy and Dean of Studies at the University of Calgary/Canada. In 2006, he was Associate Professor at the School of Veterinary Medicine and Sciences, University of Nottingham.
Christoph Mülling specialises in functional and clinical anatomy and integrated biomechanical research with a focus on the locomotor apparatus.
His team takes an interdisciplinary approach to research, combining clinical applied questions with basic science. Main areas of research are: Integrated biomechanical research in domestic animals, pathogenesis of claw and hoof diseases, in vitro research on epidermal cells, research in Veterinary Education.

Marc Spackler obtained his MSBA from Erasmus University Rotterdam. He has worked at dairy giant FrieslandCampina for almost 25 years, including 12 years for FrieslandCampina Nutrifeed in the field of dairy nutrition for calves and piglets.

Since 2014, he joined Intracare's strong team and is responsible for product and market development of Intra Hoof-fit and Intra Hygiene portfolio. Intracare develops, produces and supplies proven and effective antibiotic-free veterinary medicines, biosecurity hygiene products and nutritional innovations for sustainable and modern animal husbandry and horticulture worldwide.

Our state-of-the-art R&D department and laboratories develop solutions for tomorrow's challenges. Global challenges related to diseases, pathogens and their prevention are more important than ever. Working with our partners in the field, we create concepts that deliver sustainable performance, health and growth to the livestock farmer.

Everything for hoof care
Klovshoppen is a family-run company. The founder is Knud Iversen, who has 39 years of practical experience as a hoof trimmer.
All products are carefully selected and tested by Knud's customers, so we know that it works.
We focus on:
• Good quality
• Favorable prices
• Super customer service
• Advice on the correct use of our products.
2006 to 2008 studies of vetenarian medicine at the vetenarian university in Budapest
2008 to 2012 studies of vetenarian medicine at the vetenarian faculty oft the university of Leipzig
2013 and 2014 work as an vetenarian in Germany, Tierarztpraxis Mellinghausen,since october 2014 assistant in the bovine clinic, `Klinik für Klauentiere`, Veterniärmedizinische Fakultät der Universität Leipzig

recent research
disbudding and dehorning in calves

focus of work
curative buiatrics
lameness in cattle

Personal Data
Name Prof. Dr. Dr. Alexander Starke Dip. ECBHM
Date of birth March 7, 1968
Education and Work Experience
Sept. 1990 - Jan. 1996 Study of Veterinary Medicine at the Faculty of Veterinary Medicine, University Leipzig
Jan. 1996 Graduation with State examination
Feb. 1996 - June 1996 Scientific Assistant at the Large Animal Clinic for Theriogenology and Ambulatory Services at the Faculty of Veterinary Medicine, University Leipzig
July 1996 - August 1997 Scholarship for Doctoral Studies at the Large Animal Clinic for Theriogenology and Ambulatory Services at the Faculty of Veterinary Medicine, University Leipzig
August 1997 Doctor´s degree, Dissertation Thesis: „Stimulation of Uterus Involution using Cloprostenol and Carbetoctin in Cattle early post partum“
7th of August 2003 Specialist Exam for Cattle Diseases
31st of January 2007 Diplomate of the European College of Bovine Health Management (ECBMH)
11th of October 2007 Two years course in Professional Teaching
31st of October 2007 Qualification in Veterinary Herd Management and Quality Assurance on Cattle Producers' Premises
2nd of August 2011 Habilitation Thesis: „Hepatosteatosis in dairy cows - Studies on non-invasive determination of hepatic fat content and hepatic blood flow and the effects of dexamethasone on these two variables in dairy cows.“, Venia legendi for „Cattle Medicine“ and Private Lecturer at the University of Veterinary Medicine, Hannover
Professional Career
Sept. 1997 - March 1998 Locum in farm Animal Practices
April 1998 – Dec. 2011 Scientific Assistant (Assistant Professor) at the Clinic for Cattle at the University of Veterinary Medicine Hannover
Sept. 2011 – Dec. 2011 Guest lecturer at the Ambulatory & Production Medicine Clinic, College of Veterinary Medicine, Cornell University, Ithaca, USA
Feb. 2012 Hospitant at the Veterinary Medical Teaching Hospital of the Kansas State University, Manhattan, Kansas, USA
April 2012 – March 2017 W3 Professor and leader of the Unit for Ruminants and Swine at the Faculty of Veterinary Medicine, University of Leipzig
Since 1st April 2017 Head of the Clinic for Ruminants and Swine at the Faculty of Veterinary Medicine, University of Leipzig
Academic Work and Teaching Experience outside the University
Since April 2009 Supervisor and Examiner for Claw Trimmers in the Free State of Saxony
Since September 2014 Member of the Examination Board for Cattle Specialists in the Free States of Saxony and Thuringia
Since June 2015 Member of the Scientific Council of the Middle European Buiatric Congress
Since December 2016 Member of the Innovation Advisory Committee of the AGRA
Since July 2017 Member of the Interessenverband Milcherzeuger e.V. (IVM)
Since November 2017 Head for the German Organization for Hoof Health (IKD)
Since June 2018 Member of the Wirtschafts- und Wissenschaftszentrums Brasilien – Deutschland e. V.
Since April 2019 Head of the Examination Committee for Claw Trimmers in the Free State of Saxony
DIGIDERM® brings a Claw Caring Concept for Dairy Cows which is Effective, Environment Friendly, Antibiotic -free and Easy to Use.
Various clinical trials, where the “Digiderm 3,2,1 method” is consistently used, clearly show an improvment of the claw health. The results confirm that using Digiderm in footbaths is more effective than formalin in prevention of digital dermatitis (DD).
The Digiderm® concept also includes the use of a series of practical products for the claw trimmer. These products (spray and gel) are all based on the Digiderm technology with means lowering the pH and adding chelated minerals in a way that creates antibiotic- free, effective and environment friendly products which can be used by the claw trimmer under safe working conditions.

Menno Holzhauer studied at Utrecht University where he graduated in 1984. He has practiced in the northern part of the country with the focus on cattle, but actually he practiced all species in the outdoor practice. During that time he already looked at different allergic reactions in cattle, mainly on feed components. In 1999 he started working at GD Animal Health in Deventer at the Ruminant Health Department with focus on Lameness on (Dairy) Cattle. At the start of his career at GD, he was more or less directly involved in serious Foot and Mouth Disease problems (clinical diagnostics mainly).
After the FMD crisis he could focus on claw health in Dutch dairy cows, resulting in a thesis in 2006, titled Epidemiological aspects of Different Claw Disorders in Dairy Cattle in The Netherlands. During that time he stetted up a Dutch Recording and Scoring system for claw trimmers in cooperation with DTC Oenkerk and the Dutch Hoof Trimmers Association. The objective was to give the farmer better insight in the effect of (his/her) herd management on claw health. Unfortunately this is not recognized by most farmers and > 80, do not make recording during regular claw trimming and that is one of the reasons we hardly make progress on lameness in dairy cows.
Menno has further worked on improvement of claw health by more than 20 publications on claw health in National and International Scientific Journals and by presentations at International Conferences. The most recent product of this is an evidence based bulk-milk test on biotin, manganese, zinc and Treponema to support dairy farmers in preventing claw disorders. Results of these will be presented at the conference.
Hobbies: cycling, hiking, gardening and meeting friends.
Contact info: m.holzhauer@gdanimalhealth.com
Mamoru wurde im Distrikt Fukushima Aizu auf einer Reisfarm geboren, wo er auch eine Landwirtschaftsschule besuchte.
Nach dem Abschluss der Landwirtschaftsschule zog er nach Hokkaido, wo er im Alter von 22 Jahren bei Masayuki Katayamas Klauenpflege in Hokkaido angestellt wurde.
Mamoru hat zweimal bei einem internationalen Wettbewerb die Meisterschaft gewonnen, was etwas ganz Besonderes ist, da es in der gesamten Geschichte des Wettbewerbs nur drei Klauenpfleger gibt, die dies geschafft haben.
Außerdem wurde er mit dem Preis des Ministers für Landwirtschaft, Forsten und Fischerei ausgezeichnet.

Andrea Fiedler graduated from the Ludwig-Maximilian University, Munich, in 1991. While writing a thesis on hereditary lameness in Brown Swiss, she had three years of internships at the Departments of Internal Medicine and Surgery, followed by four years working for a farm animal practice. Andrea has been an established veterinarian since 1998, focused on bovine hoof health. In 2016, she expanded her practice together with two colleagues. Andrea is a certified instructor for hoof trimming and a member of the examination boards for hoof trimmers in Bavaria and Lower Saxony. With her Hoof Health Academy, she provides trainings for farmers, hoof trimmers, and veterinarians on a wide range of topics related to bovine hoof health. She collaborates with the University of Leipzig and the University of Munich and supervises funded projects in several federal states. She is also known for her research on hoof health and hoof care products.

Vilofoss ist ein weltweit führendes Unternehmen in den Bereichen Premix und Tierernährung sowie Tierschutz und Klauengesundheit.
Vilofoss arbeitet seit mehr als 90 Jahren mit Landwirten und deren Tierproduktionen zusammen. Das fundierte Wissen sowie gesammelten Erfahrungen basieren auf umfangreichen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Bereich Ernährung, Gesundheit und Wohlbefinden. Vilofoss strebt an, vertrauenswürdig, ehrgeizig und wertschöpfend zu sein. Weiter bietet es individuelle und einzigartige Konzepte sowohl für Premix als auch für Spezialitäten an. Das bedeutet, dass Vilofoss motoviert ist, der bevorzugte Geschäftspartner und Berater seiner zu Kunden sein. Vilofoss hilft Ihnen zu wachsen und sich zu entwickeln, indem neue Werte geschaffen werden.

Aaron fand im Jahr 2000 seinen Platz in der Milchindustrie, nachdem er vier Jahre in der United States Navy gedient hatte. Er arbeitete hier auf einem kleinen Milchviehbetrieb, wo er seine Leidenschaft für die Arbeit mit Kühen entdeckte.
Fasziniert von vielen Aspekten des Betriebes, interessierte er sich besonders für die Klauenpflege und beschloss 2004, sich als Klauenpfleger selbstständig zu machen. Seither arbeitet Aaron mit einem eigens entwickelten Klauenpflegestil, genannt „The Balance Method“.
2014 gründete Aaron die Midwestern Hoof Trimming School und wird seitdem als Berater für große Milchviehbetriebe weltweit angefragt. Aaron hat Hunderte von Klauenpflegern mit unterschiedlichen Fähigkeiten, vom Anfänger bis zum erfahrenen Profi, nach der Balance-Methode ausgebildet. Weiter spricht er auf Konferenzen und Universitäten weltweit und hat bereits Workshops in 7 verschiedenen Ländern veranstaltet. Aaron übt weiterhin seine Leidenschaft als aktiver Klauenpfleger aus und betreut mehrere lokale Top-Milchviehbetriebe in Wisconsin.
Aaron ist Ehemann, Vater von 6 Kindern und Großvater. Er genießt es, Zeit mit seiner Familie zu verbringen und an Outdoor-Aktivitäten wie Jagen, Camping und Angeln teilzunehmen. Zu seinen weiteren Leidenschaften zählen Holzbearbeitung.

Mail: midwesternhoofcare@gmail.com

Intracare develops, produces and supplies proven and effective antibiotic-free veterinary medicines, biosecurity hygiene products and nutritional innovations for sustainable and modern animal husbandry and horticulture worldwide.

The Intra Hoof-fit program is scientifically proven to realize lameness below 5% and is safe for the user, dairy cow and environment. Its practical protocol and convenience to use sets the fresh green standard for hoof trimmers and dairy farmers.

Our state-of-the-art R&D department and laboratories develop solutions for tomorrow's challenges. Global challenges related to diseases, pathogens and their prevention are more important than ever. Working with our partners in the field, we create concepts that deliver sustainable performance, health and growth to the livestock farmer.

Sophie wurde in Australien geboren und ausgebildet, mit einem Hintergrund in Landwirtschaft und Viehzucht. Sie lebt jetzt in Schweden und arbeitet seit 16 Jahren als Tierwissenschaftlerin für die Schwedische Landwirtschaftsuniversität (während dieser Zeit promovierte sie). Ihre Forschungsaktivitäten umfassten ein breites Spektrum von der Rinder- und Schweineindustrie finanzierten Projekten. Der Fokus hier: die für die Verbesserung des Wohlergehens von Nutztieren während der Handhabung, des Transports und der Schlachtung relevant sind, und ihre Verbindung zu einer verbesserten Produktqualität.
Auf ihren Erfahrungen in der Viehzucht basierend, gründete sie ein Unternehmen in Australien und Schweden, wo sie sowohl Beratungsdienste als auch praktische Workshops durchführt, um einen stressarmen Umgang mit Rindern, Schweinen und Schafen zu fördern.
Sie hat über 100 praktische Handhabungskurse in ganz Skandinavien durchgeführt, an denen sowohl Menschen als auch Vieh teilgenommen haben.

Sophie wurde in Australien geboren und ausgebildet, mit einem Hintergrund in Landwirtschaft und Viehzucht. Sie lebt jetzt in Schweden und arbeitet seit 16 Jahren als Tierwissenschaftlerin für die Schwedische Landwirtschaftsuniversität (während dieser Zeit promovierte sie). Ihre Forschungsaktivitäten umfassten ein breites Spektrum von der Rinder- und Schweineindustrie finanzierten Projekten. Der Fokus hier: die für die Verbesserung des Wohlergehens von Nutztieren während der Handhabung, des Transports und der Schlachtung relevant sind, und ihre Verbindung zu einer verbesserten Produktqualität.
Auf ihren Erfahrungen in der Viehzucht basierend, gründete sie ein Unternehmen in Australien und Schweden, wo sie sowohl Beratungsdienste als auch praktische Workshops durchführt, um einen stressarmen Umgang mit Rindern, Schweinen und Schafen zu fördern.
Sie hat über 100 praktische Handhabungskurse in ganz Skandinavien durchgeführt, an denen sowohl Menschen als auch Vieh teilgenommen haben.

Piet Kloosterman ist ein weltbekannter und angesehener niederländischer Klauenpfleger. Er ist auf einem Bauernhof in Friesland geboren und aufgewachsen und arbeitete von 1980 – 2017 als Ausbilder/Trainer in der Milchwirtschaft im praktischen Trainingszentrum (IPC/ PTC+/ DTC) in Oenkerk, Niederlande. 1988 wurde er Leiter der Klauenpflegeabteilung des Ausbildungszentrums, wo er in vielen Ländern der Welt die Klauenpflege ausbildete.
Das Hauptthema der Ausbildung ist die Klauenpflege nach der „Holländischen Methode“, die von Herrn E. Toussaint Raven von der Veterinärmedizinischen Fakultät von Utrecht entwickelt wurde. Die Methode wird vom Ausbildungszentrum Oenkerk an Agrarstudenten, Landwirte, Landarbeiter, Tierärzte und professionelle Klauenpfleger (Diplomkurs) nicht nur in den Niederlanden, sondern auch im Ausland angewendet und unterrichtet. Das Ausbildungszentrum Oenkerk ist eine internationale Hochschule für die praktische Ausbildung in Tierhaltung und Grünlandmanagement. Standort Oenkerk war die internationale Hochschule für Milchwirtschaft und Ausbildung von Ziegen, Schafen und Pferden.
Piet begann 1986 in Irland mit internationalen Klauenpflegekursen und ab 1987 regelmäßig in Großbritannien (Farmkey, später Genus). Er arbeitete die letzten 25 Jahre eng mit Embryonics in Großbritannien zusammen. Er war 17 Jahre lang Sekretär und Gründer der Dutch Hoof Trimmers Association und ist regelmäßiger Besucher der International Symposia of Lameness in Ruminants, der nordamerikanischen Kongresse der Hoof Trimmers Association und der jährlichen Treffen der NACFT (UK Huf Trimmers Association).

Hobbys: Eislaufen, Lesen, Wandern, Reisen

Contact information: mailpietkloosterman@gmail.com

Jessie studierte von 2017 - 2021 Veterinärmedizin an der Universität Utrecht mit den Schwerpunkten Nutztiere und öffentliche Gesundheit. Sie absolvierte ihr Master-Programm in Melbourne, Australien, wo sie ein dreimonatiges Forschungspraktikum zur Untersuchung der Prävalenz der digitalen Dermatitis bei Rindern in Victoria, Australien, absolvierte. Diese Arbeit wurde im Australian Veterinary Journal (10.1111/avj.12859) veröffentlicht. 2018 absolvierte sie ein Forschungspraktikum an der Universität Utrecht, um verschiedene Behandlungsansätze für digitale Dermatitis zu untersuchen. Diese Studie wird derzeit zur Veröffentlichung geprüft. Neben der Klauengesundheit untersuchte sie unabhängig die Prävalenz von Euterspaltendermatitis und die Wirkung einer Behandlung mit einem Kupfer- und Zinkchelatspray. Die Studienergebnisse werden auf dem KVK-Symposium präsentiert.
Derzeit arbeitet Jessie als Tierärztin für Wiederkäuer im Süden der Niederlande. Neben Kühen behandelt sie auch Schafe, Ziegen und Alpakas. Sie interessiert sich auch sehr für Pferde, hat 2 Sportpferde, die sie unter dem Sattel reitet (Dressur, Gelände und Jagd). Neben Pferden besitzt sie einen Hund namens Broome, einen liebenswerten Australian Shepherd.
Hobbys: Jessie liebt es, Zeit im Freien zu verbringen; Trailrunning, Mountainbiken und Rennradfahren.
 

Mail: jessiehesseling@live.nl

Kurt Bach ist Tierarzt bei Viking Denmark, wo er mit Entwicklung, Lehre und Beratung für eine bessere Klauengesundheit bei Milchkühen arbeitet. Kurt ist gelernter Landwirt und absolvierte 2008 eine Ausbildung zum Tierarzt, wo er eine Diplomarbeit über das Auffinden digitaler Dermatitis im Melkstand verfasste. Von 2013 bis 2018 war Kurt als Dozent und Doktorand an der Universität Kopenhagen tätig. Hier hat er sich vor allem mit Ultraschalluntersuchungen von Klauen und der Erforschung von Veränderungen der Klaue rund um das Kalben beschäftigt. Kurt hat die dänische Klauenpflegeprüfung bestanden und unterrichtet derzeit die dänische Klauenpflegeausbildung.
Viking Denmark ist Dänemarks größter Zuchtverband.